8 Mai

Gebrauchssteuer (SAP Business One)

Die Gebrauchssteuer bezeichnet im SAP Business One Kontext in Deutschland jene Umsatzsteuer, die als Erwerbsteuer im Rahmen der Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge-Verfahren) vom Leistungsempfänger geschuldet und im System über spezielle Steuerkennzeichen abgebildet wird.


SAP Business One Finance Schulung

Im SAP Business One Kontext in Deutschland bezeichnet die Gebrauchssteuer primär die Erwerbsteuer, die bei innergemeinschaftlichen Erwerben aus EU-Staaten oder bestimmten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen aus dem Ausland anfällt. Folglich handelt es sich um jene Umsatzsteuer, die im Rahmen der Steuerschuldumkehr vom Leistungsempfänger statt vom leistenden Unternehmen geschuldet wird. SAP Business One ermittelt die Steuerbeträge für die Umsatzsteuervoranmeldung ausschließlich auf Basis der verwendeten Steuerkennzeichen, deshalb definieren Fachanwender für die Gebrauchssteuer spezielle Steuerkennzeichen mit dem Merkmal Erwerbrückbuchung. Wird ein Beleg mit einem solchen Steuerkennzeichen erfasst, erzeugt das System automatisch zwei Buchungssätze: eine Vorsteuer als Forderung gegenüber dem Finanzamt und die Erwerbsteuer auf dem im Steuerkennzeichen hinterlegten Erwerbsteuerkonto. Somit werden Umsatzsteuer und gleichzeitig abziehbare Vorsteuer neutral im Hauptbuch geführt, während die Beträge korrekt in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen werden. Außerdem ist die Verwendung der passenden Steuerkennzeichen für die zusammenfassende Meldung bei Lieferungen und sonstigen Leistungen in das EU-Ausland entscheidend. Dabei bestimmt das Steuerdatum im Beleg, für welchen Zeitraum der Beleg in den Steuerbericht einfließt. Ferner legt das Kennzeichen EU im Steuerkennzeichen fest, ob ein Beleg für die zusammenfassende Meldung relevant ist, und inaktive Steuerkennzeichen können bei der Belegerfassung nicht verwendet werden.

Im SAP Business One Kontext wird der Begriff Gebrauchssteuer zwar häufig synonym mit dem englischen Use Tax verwendet, jedoch beschreibt er in Deutschland konkret die Erwerbsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens. Damit steht im beschriebenen Kontext mit Gebrauchssteuer immer die Erwerbsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben und bestimmten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen aus dem Ausland gemeint, wie sie über spezielle Steuerkennzeichen mit Erwerbrückbuchung und gegebenenfalls EU-Kennzeichen in SAP Business One abgebildet wird.

 

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