Die Inventur ist die Voraussetzung für einen Jahresabschluss. Damit ist die körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände gemeint. Dazu werden diese Güter, die im Unternehmen lagern, physisch gezählt, gemessen und gewogen.
Zur Durchführung diese Inventur kann man sich verschiedener Methoden bedienen:
Inventur zum Bilanzstichtag
Alle Güter werden zum Bilanzstichtag durch physisches Zählen, Wiegen oder Messen aufgenommen.
Abweichende Stichtagsinventur
Alle Bestände werden in einem bestimmten Zeitraum vor oder nach dem Bilanzstichtag physisch ermittelt. Durch ein geeignetes Erfassungssystem muss jedoch sichergestellt werden, dass der Bestand am Bilanzstichtag mittels einer entsprechenden Berechnung korrekt ermittelt werden kann.
Permanente Inventur
Der Bestand der Güter im Unternehmen wird geplant zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr physisch erfasst. Dabei erfolgt ein Vergleich mit den getätigten Aufzeichnungen. Es muss garantiert sein, dass jedes Wirtschaftsgut mindestens einmal im Jahr eine Erfassung erfährt. Maßgeblich ist es auch hier, dass der Bestand zum Bilanzstichtag richtig ermittelt werden kann.
Stichprobeninventur
Auf Basis valider Methoden der Statistik oder/und Mathematik wird Wert und Menge der Wirtschaftsgüter in Verbindung mit Stichproben ermittelt.

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