Die Senkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ist eine Maßnahme zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise, die viele überrascht hat. Förmlich auf dem falschen Fuß erwischt wurden wohl viele Unternehmen. Diese müssen jetzt für ein halbes Jahr Ihre Buchhaltungsprogramme oder ERP-Systeme wie SAP Business One auf diese Maßnahme ein- und umstellen. Noch ist nicht ganz klar welche Eingriffe die temporäre Mehrwertsteuersenkung 2020 nötig machen.
5Senkung der Mehrwertsteuer – ganz easy?
Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gesenkt. Von 19 auf 16 Prozent oder von 7 auf 5 Prozent für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gehen die Sätze runter, um dann ab dem 01.01.2021 wieder angehoben zu werden. Was sich wie ein simples hin und her anhört, treibt dem ein oder anderen der für die Finanzbuchhaltung eines Unternehmens verantwortlich ist, einen kalten Schauer über den Rücken. Denn es gibt viel Potenzial bei der Anwendung der Umsatzsteuersenkung Fehler zu machen.

Welcher Satz kommt wann zur Anwendung
Wann man leistet, ist nicht notwendigerweise immer gleich mit dem Zeitpunkt, zu dem diese Leistung in Rechnung gestellt wird. Für den richtigen Zeitpunkt der Besteuerung ist aber der tatsächliche Zeitpunkt der Bereitstellung der Leistung relevant. Dabei gilt als richtiger Zeitpunkt der Besteuerung:
- bei Waren der Zeitpunkt des Beginns der Lieferung
- oder wenn der Empfänger der Leistung die Verfügungsmacht über die Leistung / Ware erlangt (wenn diese dazu nicht bewegt wird)
- bei sonstigen Leistungen ist die Vollendung der Leistung maßgeblich
- dass unter Umständen eine Teilleistung vorliegt, die sich als solche abgrenzen lässt und zu der und deren Abrechnung eine entsprechende Vereinbarung vorliegt
Schon daraus ergeben sich Szenarien, bei denen Rechnungen die nach der Umstellung der Mehrwertsteuer auf 16% trotzdem noch mit 19% umgestellt werden müssen. Der umgekehrte Fall kann genauso eintreten, es wird Rechnungen im Jahr 2021 geben, die mit 16% Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Besondere Beachtung verdienen Dauerrechnungen und Daueraufträge. Allerdings auch die Behandlung von Anzahlungen und Schlussrechnungen. Dies uns vieles mehr wird im Zweifel genau mit dem Steuerberater zu klären sein.
Themen der Systemumstellung zur Senkung der Mehrwertsteuer
Nicht nur die Änderung der Preislisten rückt mit der Umstellung der Mehrwertsteuer in den Fokus. Gegebenenfalls zusammen mit ihrem Steuerberater sollten Unternehmen folgendes prüfen:
- Welche neuen Konten werden benötigt?
- Werden neue Steuerkennzeichen benötigt?
- Welche Geschäftsvorfälle sind für die Steuer relevant?
- Gibt es Prozesse die, obwohl schon vor der Änderung begonnen, von der Umstellung der Umsatzsteuer betroffen sind?
- Gibt es Schnittstellen zu Systemen, über die auch die Steuer ausgetauscht wird?
- Gibt es Reports, Excellisten, Formulare oder Programme, wo ein Steuersatz hart kodiert wurde?
- Sind Systeme im Unternehme die nicht durchgängig ihre Informationen aus einer zentralen Datenhaltung beziehen (z.B. Webshops) ?
- Wie werden Reverse-Charge und innergemeinschaftliche Erwerbe behandelt?
- Welche Sonderfälle existieren im Unternehmen?
Erhöhter Aufwand für mehrere Bereiche
Die Senkung der Mehrwertsteuer erhöht nicht nur den Aufwand, durch die temporäre Umstellung der Systeme in der Finanzbuchhaltung. Vergessen darf man natürlich auch nicht, dass ab nächsten Monat jede Eingangsrechnung zusätzlich auf die korrekt deklarierte Umsatzsteuer geprüft werden muss.
Lösung für SAP Business One
Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung, die SAP Business One Anwendern bei der temporären Senkung der MwSt. unter die Arme greift.

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Von Jürgen Polhorst -
Hallo
Werden für die Umstellung der MwST. neue Konten benötigt?
Von Christof Biermann -
Es gibt zwar den ein oder anderen der meint es sei mit einer Änderung der Steuersätze getan. Allerdings spätestes, wenn Dritte wie die DATEV (oder der Steuerberater) ins Spiel kommen, wird wohl kaum ein Weg daran vorbeiführen.
Von Ute -
Gibt es eine Lösung der SAP? Oder eine Ankündigung?
Von Christof Biermann -
Es gibt zwar eine sogenannte Note der SAP zur Steueränderung, allerdings lässt daraus momentan wenig ableiten. Ein Problem der Hersteller dürfte sein, irgendetwas zu verbindliches zu sagen ohne den tatsächlichen gesetzlichen Stand als verbindliche Grundlage zu haben.
Von Werner Kleistner -
Unser SAP Berater sagt “Es muss tatsächlich nahezu jedes System manuell begutachtet und umgestellt werden.”
Wirklich? Da erwarte ich aber etwas mehr von der SAP!
Von Christof Biermann -
Richtig ist, man wird wohl alles mehr oder minder auch manuell umsetzen KÖNNEN. Allerdings ist unser Ansatz eine Lösung die möglichst viel automatisiert und durch das Programm anleitet. Wir sind mitten in der Umsetzung, allerdings ist es noch zu früh um schon konkretes zu kommunizieren.