Im Bereich der Umsatzsteuerverwaltung spielt die Anlage und Verwendung von Steuerkennzeichen in SAP Business One eine zentrale Rolle. Diese Kennzeichen sind ausschlaggebend für die Berechnung von Umsatzsteuerbeträgen, sowohl für die Umsatzsteuervoranmeldung als auch für die Umsatzsteuererklärung. Anders als Sachkonten, die hierfür nicht relevant sind, werden Steuerkennzeichen speziell für die Berechnung von Steuerbeträgen für Lieferungen und sonstige Leistungen in das EU-Ausland verwendet.

Anlage von Steuerkennzeichen in SAP Business One

Die Anlage dieser Steuerkennzeichen erfolgt im Modul „Administration“ unter „Definition“, „Finanzwesen“ und „Steuer“. Im Fenster „Steuerkennzeichen“ kann man dabei die für das Unternehmen benötigten Kennzeichen angelegen. In einem typischen SAP Business One Mandanten benötigt man beispielsweise zehn Steuerkennzeichen:

  • fünf Vorsteuerkennzeichen für den Einkaufsbereich
  • fünf Ausgangssteuerkennzeichen für den Verkaufsbereich.

Einstellungsmöglichkeiten von Steuerkennzeichen

Bei der Erstellung von Steuerkennzeichen gibt es verschiedene Einstellungsmöglichkeiten. Die Codierung der Steuerkennzeichen ist frei wählbar. Inaktive Kennzeichen kann man bei der Belegerfassung nicht verwenden. Die Kategorie legt zudem fest, ob ein Steuerkennzeichen in Einkaufs- oder Verkaufsbelegen Verwendung findet. Das Merkmal „EU“ bestimmt, ob Belege mit diesem Steuerkennzeichen für die zusammenfassende Meldung relevant sind. Weitere Spezifikationen betreffen die Art der Leistung, wie innergemeinschaftliche Lieferungen, sonstige Leistungen oder Dreiecksgeschäfte sowie die Definition als Erwerbssteuer bzw. Rückbuchungssteuer.

Steuerkennzeichen SAP business One

Reverse-Charge-Verfahren

Ein spezieller Fall ist das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren, bei dem die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Dies betrifft innergemeinschaftliche Erwerbe aus anderen EU-Staaten sowie bestimmte Sachverhalte nach § 13b UStG. Bei Verwendung eines Vorsteuerkennzeichens mit diesem Merkmal wird zudem zur Vorsteuer die Erwerbssteuer gebucht. Für spezielle Verkaufstransaktionen, wie steuerfreie EU-Lieferungen oder Leistungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, sind auf Rechnungen bestimmte Pflichtangaben erforderlich. Diese können in der Spalte „Text für Steuerkennzeichen auf Rechnung“ festgelegt werden.

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