EuGH Urteil verpflichtet zur Arbeitszeiterfassung
22 Mai

EuGH Urteil verpflichtet zur Arbeitszeiterfassung

Künftig werden die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sein, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu dokumentieren. Was erst mal an Stechuhr erinnert, bietet Entlastung und unternehmerisches Potenzial. Auch für Arbeitgeber.

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Arbeitszeiterfassung wird Pflicht

Mitte Mai hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. Bisher mussten offiziell nur die Überstunden dokumentiert werden, also wenn die Regelarbeitszeit überschritten wird. Ein Arbeitnehmer darf bis dato maximal 48 Stunden arbeiten und es müssen zwischen den Arbeitstagen minimal elf Stunden Pause liegen. Kritisiert wurde diese Regelung lange dahingehend, dass eine Dokumentation der Überstunden nur dann sinnvoll ist, wenn die Arbeitszeit ebenfalls erfasst wird. Hier wird nun eine neue Gesetzgebung greifen, die bis Ende 2019 in Deutschland in Kraft treten soll.

Ein Rechtsstreit um die Arbeitszeiterfassung

Auslöser für das neue Gesetz war ein Rechtsstreit zwischen einer spanischen Gewerkschaft und eine Nebenstelle der Deutschen Bank. Die Gewerkschaft forderte die Dokumentation der Arbeitszeiten zu Einhaltung dieser. Im spanischen Gesetz gibt es jedoch keine gültige Verpflichtung dazu. Der EuGH fordert nun eine umfassende Arbeitszeiterfassung, um die Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten. Deshalb sind von nun an alle Arbeitgeber in den EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Wie steht den Arbeitgebern frei.

Fortschritt statt Rückschritt – mit der richtigen Methodik

Vielleicht war dies auch der Grund, weshalb das Medienecho das Urteil als „veraltet“ deklarierte. Dabei bietet eine moderne, also softwaregesteuerte Zeiterfassung viele Vorteile für beide Seiten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Zwar kann man, um die Ansprüche des neuen Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung zu erfüllen auch auf Stechuhr oder Papier-Dokumentation zurückgreifen. Jedoch wird so Potenzial zur unternehmerischen Planung und Geschäftsführung verschwendet. Neben der Entlastung von Mitarbeitern können Ressourcen gezielter eingesetzt und Leistungen besser abgerechnet werden.

Hier finden Sie einen Artikel zu dem Potential von softwaregesteuerter Zeiterfassung.

Hier ein Artikel zum Thema Ressourcenmanagement, dessen Basis die Kapazitäten der Mitarbeiter bildet.

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