15 Okt.

Revisionssicherheit

Revisionssicherheit beschreibt die Anforderungen an die Aufbewahrung (Archivierung) und Verwaltung digitaler Dokumente, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und im Bedarfsfall als Beweismittel vorgelegt werden können.

Kriterien:

  1. Unveränderbarkeit: Gespeicherte Dokumente dürfen nicht nachträglich verändert oder manipuliert werden.
  2. Vollständigkeit: Alle relevanten Daten, inklusive Metadaten, werden vollständig archiviert.
  3. Nachvollziehbarkeit: Jede Aktion, wie der Zugriff oder eine Änderung, wird protokolliert und kann später nachvollzogen werden.
  4. Verfügbarkeit: Archivierte Dokumente müssen jederzeit abrufbar und zugänglich sein.
  5. Ordnungsmäßigkeit: Die Archivierung erfolgt gemäß den gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben.
  6. Zeitgerechtheit: Dokumente werden rechtzeitig archiviert, um den gesetzlichen Fristen zu genügen.
  7. Lesbarkeit: Die Dokumente bleiben über den gesamten Aufbewahrungszeitraum lesbar und interpretierbar.

Anwendung: Revisionssichere Archivierung ist unerlässlich für Unternehmen, um im Falle von Prüfungen oder Rechtsstreitigkeiten authentische und verlässliche Nachweise vorlegen zu können.


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