15 Okt

Revisionssicherheit

Revisionssicherheit beschreibt die Anforderungen an die Aufbewahrung (Archivierung) und Verwaltung digitaler Dokumente, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und im Bedarfsfall als Beweismittel vorgelegt werden können.

Kriterien:

  1. Unveränderbarkeit: Gespeicherte Dokumente dürfen nicht nachträglich verändert oder manipuliert werden.
  2. Vollständigkeit: Alle relevanten Daten, inklusive Metadaten, werden vollständig archiviert.
  3. Nachvollziehbarkeit: Jede Aktion, wie der Zugriff oder eine Änderung, wird protokolliert und kann später nachvollzogen werden.
  4. Verfügbarkeit: Archivierte Dokumente müssen jederzeit abrufbar und zugänglich sein.
  5. Ordnungsmäßigkeit: Die Archivierung erfolgt gemäß den gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben.
  6. Zeitgerechtheit: Dokumente werden rechtzeitig archiviert, um den gesetzlichen Fristen zu genügen.
  7. Lesbarkeit: Die Dokumente bleiben über den gesamten Aufbewahrungszeitraum lesbar und interpretierbar.

Anwendung: Revisionssichere Archivierung ist unerlässlich für Unternehmen, um im Falle von Prüfungen oder Rechtsstreitigkeiten authentische und verlässliche Nachweise vorlegen zu können.


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