
Ein Stornobeleg ist das Ergebnis eines expliziten SAP-B1-Stornierungsvorgangs, der eine fehlerhafte Buchung vollständig aufhebt. Im VFS-DATEV-Export bildet der Stornobeleg ab v04.2026 die sachlich korrekte Grundlage für die Vergabe des Generalumkehrschlüssels (GU-Schlüssel).
Kontext
Im stornobasierten Modus des VFS-DATEV-Exports ab v04.2026 erhält ausschließlich der Stornobeleg den GU-Schlüssel 20 — nicht jede Buchung mit negativem Vorzeichen und nicht jede Gutschrift. Dadurch bildet der Export den tatsächlichen Buchungsvorgang in DATEV korrekt ab: Der Stornobeleg hebt die ursprüngliche Fehlbuchung auf, und DATEV kennzeichnet ihn als Umkehrung. Gutschriften, die denselben technischen Weg nehmen könnten, bleiben ohne GU-Schlüssel. (Quelle: V04.2026_V2, Kap. 4.1.3, S. 11)
Abgrenzung
Der Stornobeleg ist keine Gutschrift. Gutschriften entstehen aus kaufmännischen Anlässen (Reklamation, Rücklieferung); Stornobuchungen entstehen aus Buchungsfehlern. Beide können in SAP B1 ähnlich aussehen, müssen aber im DATEV-Export unterschiedlich behandelt werden, um eine korrekte Darstellung in der Kanzlei-Software sicherzustellen.
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