
Eine Gutschrift ist im SAP-B1-Kontext eine eigenständige Belegart, die einen Umsatz oder eine Forderung mindert. Im DATEV-Export der Versino Financial Suite muss die Gutschrift strikt vom Stornobeleg unterschieden werden, weil eine fehlerhafte Kennzeichnung als Generalumkehr zu einer falschen saldenmindernden Darstellung in DATEV führt.
Kontext
Vor VFS v04.2026 exportierte die Schnittstelle Gutschriften und Stornobuchungen gleichermaßen mit dem Generalumkehrschlüssel 20. Damit behandelte DATEV beide Vorgänge als Umkehrbuchungen — sachlich falsch bei Gutschriften, die keinen Buchungsfehler korrigieren, sondern einen eigenständigen Geschäftsvorfall darstellen. Ab v04.2026 ermöglicht der stornobasierte Modus, dass ausschließlich explizite SAP-B1-Stornierungsvorgänge den GU-Schlüssel erhalten; Gutschriften bleiben unmarkiert und werden als normale Buchungen übergeben. (Quelle: V04.2026_V2, Kap. 4.1.3, S. 11)
Abgrenzung
Die Gutschrift ist kein Storno. Ein Stornobeleg hebt eine fehlerhafte Buchung auf; eine Gutschrift entsteht aus einem berechtigten Anlass (Reklamation, Preisnachlass, Rücklieferung). Diese sachliche Unterscheidung schlägt sich ab VFS v04.2026 auch technisch im DATEV-Export nieder.
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