Der Begriff "Abgrenzung" in der Buchhaltung und im Rechnungswesen bezieht sich auf die Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zu dem Zeitraum, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind. Diese Praxis ist wesentlich für die periodengerechte Gewinnermittlung und basiert auf dem Grundsatz der Periodenabgrenzung, der besagt, dass Erträge und Aufwendungen in dem Geschäftsjahr zu erfassen sind, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden.
Es gibt zwei Hauptarten der Abgrenzung:
- Zeitliche Abgrenzung: Dies betrifft Erträge und Aufwendungen, die mehr als eine Abrechnungsperiode betreffen. Zum Beispiel, wenn eine Versicherungsprämie im Voraus für ein ganzes Jahr bezahlt wird, aber das Geschäftsjahr nur sechs Monate dieser Periode abdeckt. In diesem Fall wird die Hälfte der Zahlung als Aufwand in der aktuellen Periode und die andere Hälfte in der folgenden Periode abgegrenzt.
- Sachliche (transitorische) Abgrenzung: Diese bezieht sich auf Erträge und Aufwendungen, die wirtschaftlich einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind, aber erst in einem späteren Jahr zu Ein- oder Auszahlungen führen. Ein Beispiel hierfür sind erhaltene Anzahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen.
Abgrenzungsposten für aktive und passive Rechnungsabgrenzung werden in der Bilanz ausgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten stehen auf der Aktivseite der Bilanz und stellen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag dar, die erst nach diesem für eine bestimmte Zeit Einnahmen oder Erträge betreffen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten stehen auf der Passivseite der Bilanz und umfassen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die erst nach diesem für eine bestimmte Zeit Aufwendungen oder Ausgaben betreffen.