Das Digital Reporting Requirement (DRR) bezeichnet die verpflichtende, nahezu in Echtzeit erfolgende elektronische Übermittlung von umsatzsteuerrelevanten Transaktionsdaten an die Steuerbehörden.

Kontext und Anwendung:
DRR ist ein zentraler Bestandteil der EU-Initiative ViDA (VAT in the Digital Age) und betrifft insbesondere innergemeinschaftliche B2B-Umsätze. Unternehmen müssen künftig Transaktionen binnen 10 Tagen digital melden. Ziel ist die Schließung der Umsatzsteuerlücke und die Bekämpfung von Steuerbetrug.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen:
Im Gegensatz zur bisherigen Zusammenfassenden Meldung (EC Sales List) erfolgt beim DRR eine transaktionsbasierte Einzelmeldung mit deutlich kürzeren Fristen. Auch unterscheidet sich DRR von nationalen Meldeformaten wie SAF-T durch den EU-weiten Standardisierungsansatz.
Beispiel:
Ein deutscher Großhändler liefert Ware an ein Unternehmen in Frankreich. Die Transaktion muss spätestens 10 Tage nach Lieferung über das DRR-System gemeldet werden – inklusive strukturierter E-Rechnung im EN-16931-Format.
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