
Die Fallback-Logik im VFS-DATEV-Export bezeichnet eine zweistufige Prüfroutine, die sicherstellt, dass der Beleglink für die Steuerkanzlei auch dann in DATEV übergeben wird, wenn das primäre Quellenfeld auf Journalbuchungsebene leer ist.
Kontext
Der Export prüft in der ersten Stufe das DMS-Link-Feld auf Journalbuchungsebene. Enthält es einen Wert, wird dieser als Beleglink exportiert. Ist das Feld leer, greift die zweite Stufe: Der Export liest das CANDIS-Feld U_CandisLink_AP auf Belegebene aus und verwendet dessen Wert als Beleglink. Diese Logik ist ab VFS v04.2026 implementiert und richtet sich gezielt an Mandanten, die Eingangsrechnungen über CANDIS importieren und daher den Link nur auf Belegebene gespeichert haben. (Quelle: V04.2026_V2, Kap. 4.1.2, S. 10)
Abgrenzung
Die Fallback-Logik ist kein allgemeines Fehlerbehandlungskonzept — sie ist spezifisch für die Beleglink-Übertragung im DATEV-Export der VFS. Andere Exportfelder folgen eigenen Regeln und sind von dieser Logik nicht betroffen.
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