Ein Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungs- und Herstellungskosten (abzüglich der enthaltenen Umsatzsteuer) einen gesetzlich festgelegten Betrag nicht überschreiten.
Normalerweise kann ein geringwertiges Wirtschaftsgut innerhalb des Zeitraums, in dem es angeschafft wird, vollständig abgeschrieben werden.
"Geringwertige Wirtschaftsgüter" (GWG) beziehen sich auf Wirtschaftsgüter mit einem minimalen Marktwert, die deshalb anders besteuert werden als andere Anlagegüter. In SAP Business One gibt es die Funktion Geringwertige Wirtschaftsgüter für die Verwaltung von GWGs.
Mit dieser Funktion kann man Gegenstände erfassen, die als GWG gelten, z. B. Büromöbel, Computer und Werkzeuge. Anschließend lässt sich der Anschaffungspreis, der Restwert und die Nutzungsdauer ermitteln. SAP Business One berechnet automatisch die Abschreibungskosten und unterstützt bei der Überwachung der steuerlichen Behandlung der GWGs.
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