Bis 1973 hieß die Umsatzsteuer Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer gehört zur Familie der Verkehrssteuerarten. Alles was Güter oder Leistungen erworben wird, wird mit dieser Umsatzsteuer belegt. Unternehmen können die Umsatzsteuer als Vorsteuer bei der Finanzbehörde anmelden, so sie die entsprechend besteuerten Güter und Leistungen für das Unternehmen einsetzen. Über den Abzug von Vorsteuer wird die Umsatzsteuer dann zurückerstattet.
Buchhaltung erklärt: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Jedes Unternehmen in Deutschland ist umsatzsteuerpflichtig. Das heißt, es muss bei Verkäufen die bei Verkäufen erhobene Steuer an das Finanzamt ...
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