Damit eine elektronische Rechnung innerhalb der deutschen Bundesverwaltung den richtigen Empfänger erreicht, benötigt jede Behörde eine eindeutige Leitweg-ID – eine verpflichtende Kennung, ohne die die automatisierte Weiterleitung nicht funktioniert.

Leitweg-ID
Die Leitweg-ID ist eine verpflichtende Kennung, die den Rechnungsempfänger innerhalb der deutschen Bundesverwaltung eindeutig identifiziert und die korrekte Weiterleitung elektronischer Rechnungen an die zuständige Behörde sicherstellt.
Kontext: Bei der Erstellung einer XRechnung an öffentliche Auftraggeber muss die Leitweg-ID zwingend im Feld „Käuferreferenz" (Business Term BT-10) angegeben werden. Fehlt sie oder ist sie falsch, scheitert die automatisierte Verarbeitung – und damit auch die fristgerechte Bezahlung. Die Vergabe ist auf zwei Ebenen geregelt: Für Bundesbehörden ist das Zentrale Finanzwesen des Bundes (ZFB) zuständig, für Landesbehörden die jeweiligen Ausgabestellen gemäß der aktuellen Ländersynopse der KoSIT. Zur Validierung oder manuellen Generierung steht zudem das Portal leitweg-id.de zur Verfügung.
Abgrenzung: Die Leitweg-ID ist ausschließlich im Kontext von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber relevant. Im rein privatwirtschaftlichen B2B-Rechnungsverkehr entfällt diese Pflichtangabe.