25 Apr.

nicht abzugsfähige Vorsteuer

Die nicht abzugsfähige Vorsteuer bezeichnet den Teil der Vorsteuer, den ein Unternehmen nicht von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen darf. Dies tritt auf, wenn bestimmte Ausgaben oder Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind. In SAP Business One kann die nicht abzugsfähige Vorsteuer gezielt erfasst, gebucht und ausgewertet werden, um die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.


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1. Definition

Nicht abzugsfähige Vorsteuer entsteht, wenn ein Unternehmen Vorsteuer auf Ausgaben zahlt, die nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden oder für die der Vorsteuerabzug gesetzlich ausgeschlossen ist.

2. Ursachen für nicht abzugsfähige Vorsteuer

  • Bewirtungskosten: Ein Teil der Bewirtungskosten ist steuerlich nicht abzugsfähig, und die darauf entfallende Vorsteuer kann ebenfalls nicht abgezogen werden (z. B. in Deutschland 30 % der Bewirtungsaufwendungen).
  • Nicht betriebliche Ausgaben: Private oder nicht geschäftlich bedingte Ausgaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
  • Bestimmte Waren und Dienstleistungen: Für manche Waren und Dienstleistungen ist der Vorsteuerabzug gesetzlich ausgeschlossen (z. B. Luxusgüter oder bestimmte Kfz-Kosten).

3. Buchung in SAP Business One

SAP Business One bietet Funktionen zur automatisierten Erfassung und Buchung der nicht abzugsfähigen Vorsteuer:

  • Kontierungsmuster: Ermöglichen die automatische Buchung eines festgelegten Prozentsatzes als nicht abzugsfähige Vorsteuer.
  • Sachkonten: Separate Konten für nicht abzugsfähige Aufwendungen und die entsprechende Vorsteuer können angelegt werden.
  • Steuerkennzeichen:
    • Für jedes Steuerkennzeichen kann ein nicht abzugsfähiges Konto und ein nicht abzugsfähiger Prozentsatz hinterlegt werden.
    • Beim Buchen wird die nicht abzugsfähige Vorsteuer auf das definierte Konto gebucht.

4. Auswirkung auf die Umsatzsteuer

  • Die nicht abzugsfähige Vorsteuer erhöht die Umsatzsteuerschuld des Unternehmens, da sie nicht mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet werden kann.
  • Unternehmen können nur die abzugsfähige Vorsteuer mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen, um ihre Zahllast zu bestimmen.

5. Vorsteuerkennzeichen und DATEV

  • Vorsteuerkennzeichen: Die richtige Auswahl des Steuerkennzeichens in SAP Business One ist entscheidend, um die Vorsteuer korrekt zu behandeln.
  • DATEV-Automatikkonten:
    • Bei Automatikkonten darf kein Steuerschlüssel angegeben werden.
    • Für Nicht-Automatikkonten muss ein BU-Schlüssel (Buchungsschlüssel) verwendet werden.

6. Berichte und Analyse

In SAP Business One kann die nicht abzugsfähige Vorsteuer in verschiedenen Finanzberichten ausgewiesen und analysiert werden, um die steuerliche Transparenz zu erhöhen und die korrekte Abgrenzung sicherzustellen.


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