Eine Form der Besteuerung, die zu Beginn des Zahlungsflusses abgezogen wird.
In der Regel wird ein Betrag einbehalten und im Namen der steuerpflichtigen Person (und nicht von ihr) an die Steuerbehörden abgeführt oder gemeldet.
der steuerpflichtigen Person einbehalten und an die Steuerbehörden abgeführt oder gemeldet, mit Ausnahme der Quellensteuer.
Liegt eine Quellensteuerbefreiung vor, wird keine Quellensteuer einbehalten.
Das SAP-System unterscheidet zwischen:
- Klassische Quellensteuer
- Erweiterte Quellensteuer
- Die erweiterte Quellensteuer ermöglicht die Zuordnung von mehreren Quellensteuertypen zu einem Geschäftspartner.
Dies ist notwendig für die Berechnung der Quellensteuer in Argentinien oder Brasilien.
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