Die Sondervorauszahlung ist eine besondere Form der Vorauszahlung im Rahmen der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Sie ist von Unternehmen mit monatlicher Abgabepflicht der Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt zu leisten und dient der Sicherstellung regelmäßiger Steuerzahlungen.

Die Sondervorauszahlung ist keine Zahlung an einen Geschäftspartner, sondern eine zusätzliche Vorauszahlung an das Finanzamt. Sie reduziert die Umsatzsteuervorauszahlungen der folgenden Monate und wird jährlich verrechnet.
Kontext und Einsatzbereich:
Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abzugeben, müssen in der Regel auch eine Sondervorauszahlung leisten – insbesondere bei Anwendung der sogenannten Dauerfristverlängerung. Diese Fristverlängerung gewährt dem Unternehmen einen Aufschub von einem Monat für die Abgabe der Voranmeldung, verpflichtet jedoch zur Leistung einer zusätzlichen Zahlung.
Die Höhe der Sondervorauszahlung beträgt üblicherweise ein Elftel der im Vorjahr angemeldeten Umsatzsteuerzahllast und ist in der Regel bis zum 10. Februar des laufenden Jahres an das Finanzamt zu entrichten.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen:
Im Gegensatz zur Akontozahlung (Anzahlung im geschäftlichen Zahlungsverkehr) oder Vorausrechnung handelt es sich bei der Sondervorauszahlung um eine steuerliche Verpflichtung gegenüber der Finanzbehörde – nicht um einen Vorgang in der operativen Unternehmensbuchhaltung oder im ERP-System (z. B. SAP Business One).
Beispiel oder anschaulicher Vergleich:
Ein Unternehmen hat im Vorjahr 110.000 € Umsatzsteuerzahllast gemeldet. Für die Dauerfristverlängerung muss es eine Sondervorauszahlung in Höhe von 10.000 € (ein Elftel) leisten. Diese Zahlung wird im Dezember desselben Jahres wieder angerechnet bzw. mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet.
Zusätzliche Hinweise zur Systemlogik:
- Die Sondervorauszahlung wird in der Regel nicht direkt über das ERP-System, sondern über das Steuererklärungsmodul oder im Rahmen der Finanzbuchhaltung erfasst.
- In SAP-Systemen erfolgt die technische Abbildung meist außerhalb der operativen Verkaufs- oder Einkaufsprozesse.
Verwandte Begriffe im steuerlichen Kontext:
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Dauerfristverlängerung
- Umsatzsteuerzahllast
- Vorauszahlung
- Akontozahlung (geschäftlich)