
Der Teilwert ist ein spezifischer Bewertungsmaßstab aus dem deutschen Steuerrecht, der in § 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert ist. Er repräsentiert den Betrag, den ein fiktiver Erwerber des gesamten Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei wird unterstellt, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Diese Definition unterscheidet den Teilwert vom allgemeinen Marktwert (Verkehrswert), der sich auf einen isolierten Verkauf des Gutes bezieht. In der Praxis kommt der Teilwert vor allem bei der Bewertung von Sacheinlagen oder Entnahmen sowie bei der Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen zur Anwendung. Eine Teilwertabschreibung muss vorgenommen werden, wenn der Teilwert eines Wirtschaftsguts aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung unter die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunken ist. Die korrekte Ermittlung und Dokumentation dieser Werte ist ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses, der in SAP Business One erstellt wird. Erweiterte Module zur Anlagenbuchhaltung, wie sie in der Versino Financial Suite enthalten sein können, unterstützen die Verwaltung und Dokumentation solcher steuerrechtlicher Sonderbewertungen.
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