8 Mai

Zieldokument (SAP Business One)


E-Rechnung in Deutschland: So setzen Sie die Pflicht mit SAP Business One um

Ein Dokument, in das die Daten eines anderen Dokuments, des Referenzdokuments, kopiert werden.

Ein Zieldokument ist in SAP Business One das Ergebnis eines systemgestützten Prozesses, bei dem ein Folgebeleg automatisch oder manuell auf Basis eines Vorgängerbelegs oder einer Prozessaktion generiert wird.

Erläuterung und Kontext:
Zieldokumente entstehen in verschiedenen Modulen von SAP Business One und repräsentieren den Abschluss oder das nächste logische Element innerhalb eines Workflows, einer Disposition oder eines Dokumentenflusses. Dabei dient der Ausgangsbeleg – etwa ein Angebot oder eine Bestellung – als Grundlage für die Erzeugung eines konkreten Folgebelegs wie z. B. einem Auftrag, einer Rechnung oder einem Produktionsauftrag.

Typische Einsatzbereiche:

  • Materialbedarfsplanung (MRP): Aus dem Fenster Auftragsempfehlung können empfohlene Bestellungen als Zieldokumente erzeugt werden. Grundlage ist ein MRP-Szenario mit vordefinierten Planungsparametern.

  • Projektmanagement: Im Rahmen des Abrechnungsassistenten entstehen Zieldokumente wie Ausgangsrechnungen oder Lieferscheine auf Basis projektbezogener Belege.

  • Produktion: Der Dispositionsassistent kann automatisch Produktionsaufträge als Zieldokumente generieren. Auch fertig gemeldete Aufträge gelten als Endergebnis eines Produktionsprozesses.

  • Vertrieb: Ein Angebot kann in einen Kundenauftrag umgewandelt werden – dieser ist dann das Zieldokument des Verkaufsprozesses.

  • Genehmigungen: Belege, die erfolgreich genehmigt wurden, erhalten den Status „Genehmigt“ und gelten als finales Zieldokument des Genehmigungsworkflows.

  • Workflow: Am Ende eines Workflows kann ein automatisch generierter Beleg stehen – z. B. ein Auftrag oder eine Rechnung – der als Zieldokument dient.
  • Vorerfasste Belege: Ein Entwurf, der gebucht wird, verwandelt sich in ein buchhalterisch aktives Zieldokument.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen:

  • Folgebeleg: Ein Zieldokument ist immer ein Folgebeleg, aber nicht jeder Folgebeleg ist zwangsläufig ein Zieldokument im prozessualen Sinne. Entscheidend ist die Funktion im Kontext des jeweiligen Prozesses.

  • Entwurfsbeleg: Im Gegensatz zum Zieldokument ist der Entwurfsbeleg nicht final und kann noch angepasst werden.

 


 

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