Reisekostenabrechnung 2025 – Digitale Prozesse statt Zettelwirtschaft
Geschäftsreisen gehören für viele Beschäftigte ganz selbstverständlich zum Alltag – die dazugehörige Reisekostenabrechnung leider auch. Während die Termine oft erstaunlich effizient geplant und meist durchaus erfolgreich abgeschlossen werden, endet der Prozess dabei nicht selten in ziemlich chaotischen Belegsammlungen, praktisch endlosen Rückfragen und halt langwieriger Kostenerstattung. Muss das im Jahr 2025 wirklich noch sein? Die gute Nachricht: Nein, ganz und gar nicht. Wer heute auf moderne Lösungen setzt, kann den ganzen Prozess nicht nur deutlich beschleunigen, sondern ihn auch endlich verständlich, sicher und durchaus transparent gestalten – also genau so, wie es sein sollte.
1. Was ist eine Reisekostenabrechnung – und wozu überhaupt?
Die Reisekostenabrechnung ist ja kein bürokratischer Selbstzweck. Sie dient vielmehr ganz praktisch dazu, alle während einer beruflichen Reise entstandenen Ausgaben sorgfältig zu erfassen – inklusive der Nachweise – und so die Erstattung durch das Unternehmen zu ermöglichen. Dabei können auf Basis dieser Abrechnung durchaus auch steuerliche Vorteile geltend gemacht werden. Doch nur, wenn alle Kostenarten wirklich genau dokumentiert und belegt sind, lassen sie sich auch tatsächlich sauber gegenüber Buchhaltung und Finanzamt ausweisen – also ohne unnötige Rückfragen oder Risiken.
2. Welche Ausgaben gelten als Reisekosten?
Sobald Mitarbeitende ihre erste Tätigkeitsstätte verlassen, entstehen quasi automatisch potenziell erstattungsfähige Reisekosten. Zu den häufigsten Kategorien zählen dabei ganz typisch:
- Fahrtkosten: Bahn, Flug, Mietwagen, Taxi oder private Pkw-Nutzung (mit Kilometerpauschale)
 - Übernachtungskosten: Hotel, Pension, ggf. Airbnb
 - Verpflegungsmehraufwand: Pauschalen, gestaffelt nach Reisedauer und -ort
 - Reisenebenkosten: Parkgebühren, Gepäckaufbewahrung, berufliche Telefonkosten
 
Nicht erstattungsfähig: Snacks aus der Minibar, private Filme im Hotel oder Bußgelder – das Finanzamt zeigt hier wenig Humor.
3. Die Realität: Warum Reisekostenprozesse oft scheitern
Viele Unternehmen setzen noch auf Excel-Tabellen, Belegscans per E-Mail und manuelle Überprüfung durch die Buchhaltung. Klingt altmodisch? Ist es auch. In der Praxis führt das regelmäßig zu folgenden Problemen:
- Fehlende oder unlesbare Belege
 - Verwechslung von privaten und geschäftlichen Kosten
 - Rückfragen der Buchhaltung, die Tage später kommen
 - Lange Wartezeiten bei der Erstattung
 
Und das alles für eine Reise, die oft schon längst vergessen ist.
4. Vom Belegchaos zur digitalen Lösung
Warum noch Zettelwirtschaft, wenn es auch zentralisiert geht? Mit modernen Tools zur Reisekostenabrechnung läuft der gesamte Prozess digital – von der Belegerfassung per App bis zur GoBD-konformen Archivierung im System.
Ein gutes Reisekostentool bietet:
- Automatische Berechnung von Pauschalen
 - Mobiles Hochladen von Belegen in Echtzeit
 - Klare Workflows mit Freigabeprozessen
 - Revisionssichere Ablage aller Dokumente
 
Der Clou: Mitarbeitende müssen keine IT-Schulung absolvieren – intuitiv nutzbare Apps reduzieren den Aufwand für alle Beteiligten.
5. Der Mittelweg: Firmenkreditkarten mit digitaler Anbindung
Ein weiteres Puzzleteil zur effizienten Reisekostenabrechnung: Firmenkreditkarten. Werden diese systematisch mit der Reisekostensoftware verknüpft, lassen sich Ausgaben automatisch dem richtigen Projekt oder Standort zuordnen.
Vorteile für Unternehmen:
- Keine Vorfinanzierung durch Mitarbeitende
 - Klare Kontrolle über Budgets durch individuelle Limits
 - Echtzeit-Transparenz für die Buchhaltung
 - Weniger Rückfragen, weniger Fehler
 
Die Ausgabe wird getätigt – die Buchhaltung sieht’s sofort. So einfach kann Finanzen sein.
6. Rechtlicher Rahmen & steuerliche Anforderungen
Reisekosten können durchaus lohnsteuerfrei erstattet und gleichzeitig als Betriebsausgabe angesetzt werden – unter einer ganz entscheidenden Bedingung: Der berufliche Anlass der Reise muss halt eindeutig nachgewiesen werden. Dazu gehört zum Beispiel:
- Ein vollständiger Reiseantrag oder Nachweis
 - Lückenlose Belege mit Datum, Uhrzeit, Anlass
 - Einhaltung gesetzlicher Pauschalbeträge
 
Werden keine Kosten erstattet, können Angestellte diese über die Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen – auch dann braucht es alle Belege.
7. Best Practices für die Abrechnung in 2025
Wer den Aufwand reduzieren will, etabliert klare Prozesse:
- Richtlinie erstellen: Was wird erstattet? Welche Fristen gelten? Welche Nachweise sind nötig?
 - Digitale Tools einführen: Reisekosten sollte man über eine zentrale Plattform bearbeiten – keine Excel-Files im Umlauf!
 - Mitarbeitende einbinden: Ein einfaches Tool senkt die Hemmschwelle, die Abrechnung zeitnah zu erledigen.
 - Prozesse regelmäßig überprüfen: Stimmen Pauschalen noch? Gibt es technische Hürden?
 
Unternehmen, die diese Punkte beachten, sparen nicht nur Geld – sondern auch Nerven.
8. Ausblick: Wohin sich die Reisekostenabrechnung entwickelt
Ein Blick in die nahe Zukunft zeigt: Automatisierung ist ganz eindeutig das Stichwort. Künstliche Intelligenz erkennt dabei Beleginhalte, kategorisiert sie praktisch automatisch und prüft sie ziemlich zuverlässig auf Plausibilität. Mobile Apps werden dabei quasi zur einzigen Schnittstelle für reisende Mitarbeitende – also genau da, wo sie gebraucht werden.
Außerdem: Die Trennung von Auslagenerstattung, Bewirtung und Reisekosten wird zunehmend aufgehoben. Alles fließt in einem zentralen Prozess zusammen – integriert mit der Buchhaltung und direkt angebunden an ERP-Systeme wie SAP Business One oder DATEV.
Die E-Invoicing-Vorschriften in Europa
Versino Financial Suite V09.2025 für SAP Business One
Outsourcing der Buchhaltung: Warum es sich für mittelständische Unternehmen lohnt
CANDIS für SAP Business One
Jetzt SAP Business One auf camt.053 umstellen
                