Im Umfeld einer SAP Business One findet man oft viel Microsoft Software. Diese richtig zu lizenzieren ist nicht immer einfach.
An Microsoft kommt man nicht vorbei
Die SAP schickt sich an mit HANA eine sehr leistungsfähige Alternative zu anderen Datenbanken zu etablieren. Für SAP Business One gilt allerdings, dass die meisten bestehenden Installationen noch das Microsoftprodukt MS SQL Server nutzen. Darüber hinaus sind im Zusammenspiel einer ERP-Software für den Mittelstand meistens noch andere Produkte vom Redmonder Softwareriesen gefragt. Da fängt an beim Betriebssystem, geht weiter über MS Office samt Outlook und betrifft manchmal noch die Nutzung zusätzlicher Programme wie Visio oder MS Project.
MS SQL SERVER – „Des Servers Kern“
Nun bietet SAP Business One eine einfache Art MS SQL Server zu lizenzieren. Mit einer Pro-User-Lizenz wird jedem SAP B1 – User einfach ein entsprechender Datenbankuser zugesellt.
Bei vielen Usern (mehr als 20) kann das aber die teurere Variante sein. Es kann günstiger sein, MS SQL Server mit einer Microsoft Server Lizenz zu versehen. Ab dann wird es aber kompliziert. SQL Server 2014 verlangt dann nämlich nach einer Lizenzierung nach Prozessorkernen. Dabei müssen wenigstens 4 Kerne lizenziert werden.
Microsoft CALs – Wer , wann, worüber
Eine Wissenschaft für sich, ist die Lizenzierung von Microsoftprodukten mit Client-Zugriffs-Lizenzen (CALs) für Windows Server. Hier gibt es erstens die Unterscheidung zwischen
Geräte-CAL: Eine Geräte-CAL lizenziert ein Gerät für die Verwendung durch beliebig viele Nutzer, die mit diesem Gerät auf Instanzen der Serversoftware zugreifen dürfen. Diese unterscheiden sich in Geräte-CALs und Nutzer-CALs. Die eine Lizenz ist für den Zugriff von einem lizenzierten Gerät durch mehrere Nutzer. Die Nutzer-CAL berechtigt zum Zugriff von mehreren Geräten aus, durch einen Nutzer.
Dabei sind die Lizenzen versionsabhängig. Mit einem CAL für den Windows-Server 2012 können Sie auf tiefere Versionen zugreifen. Allerdings können Sie eben nicht mit zum Beispiel einer Lizenz für Windows Server 2008 R2 eine höhere Version bedienen.
Das ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. Es gibt auch noch Variationen der CAL-Lizensierung: CAL-Suiten, Core-CAL-Suiten, Bridge CAL User …
Virtuell ist wieder anders
Wer nun noch die Möglichkeiten der Virtualisierung von Software nutzen will, der muss noch mehr beachten. Für Dienste wie RDS (Remote Desktop Services) und/oder VDI (virtuelle Desktopinfrastrukturen) gelten wieder andere Regeln. Hierzu sollte man sich mit den Microsoft Volumenlizenzen auseinandersetzen.
MSDN-Abonnement – Nur zum Testen
Nun dachten schon einige IT-Unternehmen sie könnten dem Lizenz Dschungel entgehen. Gibt es ein MSDN-Abonnement, das zur Nutzung fast aller Microsoft Produkte berechtigt. Allerdings nur zu Test-und Demozwecken. Mit jeder „produktiven“ Eigennutzung verletzt der User das Lizenzrecht.
Vorsicht bei der Auskunft und Audit!
Das ist nur ein Ausschnitt aus den Untiefen in die man sich begibt, wenn man für ein mittelständisches Unternehmen alle Microsoft Produkte richtig lizenzieren will. Wer nun denkt, dies sei ein Thema, das nur größeren Unternehmen bedrohlich werden könne, irrt.
Die letzte Initiative die Microsoft in Sachen Lizenzüberprüfung startete, traf allein 2015 über 15.000 Mittelständler. Der Hersteller stellt dabei den Unternehmen zunächst ein Excel-Sheet (Deployment Summary) zu, das ausgefüllt zurück gesandt werden sollte. Kommt man der Aufforderung nicht nach, kann man mit mehr Druck seitens Microsoft rechnen. Doch man sollte nicht etwas in das zugesandte Excel-Formular eintragen, das den Verdacht einer Unterlizenzierung schaffen könnte. Da könnte nämlich der Berechtigung zu einem Softwareaudit nach sich ziehen. Ein solches muss auf den Boden des Gesetzes stehen. Herangezogen können hierbei die Paragraphen 101 und 101a UrhG. Ein Uhrheber kann danach nur dann Auskunft verlangen, wenn „eine Rechtsverletzung hinreichend wahrscheinlich ist“.
Das Thema „falsche Lizenzierung“ trifft natürlich nicht nur auf Microsoft-Lizenzen zu. Auch SAP Business One kann man durchaus so nutzen, dass es nicht der gekauften Lizenz entspricht.