Der Jahresabschluss eines Unternehmens gewährt eine Gesamtschau über alle Gewinne und Verlust des vergangenen Geschäftsjahres. Das Instrument der betrieblichen Buchführung liefert so Auskunft über den finanziellen Status einer Firma.
3Was gehört zum Jahresabschluss
Für kleinere Unternehmen gilt, sofern sie nicht der Pflicht zur Buchhaltung unterliegen, dass eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Jahresabschluss ausreicht.
Gehört das Unternehmen zum Beispiel zu der Größenordnung der Kapitalgesellschaften ist es notwendig mindestens eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Hierzu gehören:
- Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG)
- Kapitalgesellschaft & Co. (AG & Co. KG, GmbH & Co. KG, UG & Co. KG )
Abhängig von der Typisierung und Größe kann noch ein Anhang und ein Lagebericht notwendig werden.
Funktion des Jahresabschluss
Ein Jahresabschluss soll zum einen informieren und zum anderen die Grundlage für Zahlungen zu liefern. Zu letzterem können Steuern gehören, aber auch Beteiligungen und Dividenden. Aus den im Abschluss enthaltenen Informationen lassen sich Strategien und Konsequenzen für die Zukunft ableiten.
Die Pflicht zum Abschluss
Die grundsätzliche Pflicht zum Jahresabschluss, soweit es Deutschland betrifft, ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Zusätzlich greifen noch andere Gesetze. Dazu gehören das Publizitätsgesetz oder Einkommenssteuergesetz. Auch gibt es unterschiedliche Regularien die bestimmte Rechtsformen und Regularien betreffen.
Internationale Anforderungen
Unternehmen die international tätig sind, müssen eventuelle anderen oder/und zusätzlichen Anforderungen neben dem deutschen Jahresabschluss gerecht werden. So müssen Firmen die auch in der USA tätig und unter Umständen börsennotiert sind einen Abschluss nach US-GAAP ( United States Generally Accepted Accounting Principles ) vorlegen.
Liegen Konzernstrukturen wird ein Jahresabschluss nach IFRS (International Financial Reporting Standards) notwendig.
Wie bereite ich meinen Jahresabschluss vor?
Vor der Erstellung des Jahresabschlusses muss man einiges vorbereiten:
Notwendige Unterlagen
Wichtig sind Vertragsunterlagen wie Handelsregisterauszug, Gesellschafter-, Leasing-, Miet- und Pachtverträge, Kreditverträge und Versicherungspolicen usw.
Außerdem Unterlagen wie Kopien von Rechnungen, Quittungen (Spenden?) etc.
Inventur
Bei der Inventur wird das Inventar festgestellt. Das sind alle Schulden und Vermögensgegenstände des Unternehmens.
Vollständige Buchhaltung
Nach dem Grundsatz “keine Buchung ohne Beleg” müssen alle Buchungen und entsprechende Belege vorhanden sein. Dazu gehören auch die Abschreibungen, um die Wertminderung der Anlagen darzustellen.
Offene Forderungen
Forderungen, die noch offen sind, werden bezüglich des Risikos eines Forderungsausfalls bewertet und als Einzelwertberichtigung gebucht.
Rücklagen
Rücklagen (gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige) müssen eingestellt werden.
So setzt sich ein Jahresabschluss zusammen
Die laufende Buchführung eines Unternehmens liefert die Basis für den Jahresabschluss. Damit ist Art Zusammenfassung der Buchhaltung auf Jahresbasis inklusive des Inventars.

Finanzkonsolidierung mit SAP Business One
Weiterlesen …

Saldenbestätigung in SAP Business One
Weiterlesen …

Ohne Verfahrensdokumentation kein GoBD
Weiterlesen …

Jahreswechsel in SAP Business One
Weiterlesen …

Eingangsrechnungsverarbeitung (ERV) im Trend
Weiterlesen …

Schnelleinstieg ins Finanzwesen
Weiterlesen …

Buchhaltung für Startups
Weiterlesen …

Das Finanzmodul – Herz der ERP Software
Weiterlesen …

Die Schlussrechnung richtig anwenden
Weiterlesen …

Neue Funktionen zur Mwst. Senkung in SAP Business One
Weiterlesen …

Was IT-Unternehmen bei der Umstellung der MwSt. beachten sollten
Weiterlesen …

Deutscher Steuerberaterverband reagiert auf Absenkung der Mehrwertsteuersätze
Weiterlesen …

Senkung der Mehrwertsteuer 2020
Weiterlesen …

GoBD 2020 zur Archivierung von Belegen
Weiterlesen …

Cash Flow in Unternehmen erklärt
Weiterlesen …

Rechnungswesen mit Software absichern
Weiterlesen …
Von Martin Lobinger -
Gut zu wissen, dass für Kapitalgesellschaften notwendig ist, mindestens eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Mein Neffe möchte sich zum Steuerberater ausbilden lassen. Er hofft, dass er sowohl Bilanzen als auch Gewinn- und Verlustrechnungen nach Abschluss seiner Ausbildung erstellen kann.
Von Thomas Karbowski -
Gut zu wissen, dass die grundsätzliche Pflicht zum Jahresabschluss im Handelsgesetzbuch geregelt ist. Mein Neffe möchte sich im Bereich der Buchhaltung ausbilden lassen. Er wusste nicht, dass die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses bereits im HGB geregelt ist.
Von Dennis Becker -
Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Steuerberater. Es ist gut zu wissen, dass kleinere Unternehmen nur dazu verpflichtet werden, eine Einnahmenüberschussrechnung durchzuführen. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.
Von nina -
Ich habe eine kleine Firma gegründet. Nun brauch ich Hilfe von einer Kanzlei für Unternehmensgründungen, die mir beim Jahresabschluss hilft. Durch den Artikel kenne ich nun schon die Unterlagen, die ich hierfür benötige.
Von Tyler Padleton -
Guter Hinweis, dass eine grundsätzliche Pflicht zum Jahresabschluss besteht. Freunde und ich haben ein Start-up gegründet und werden für die Buchhaltung wahrscheinlich externe Unterstützung suchen. Danke für diesen interessanten Beitrag zu dem Thema!
Von Tuula Lipponen -
Danke für den nützlichen Hinweis, dass gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Rücklagen eingestellt werden müssen. Ich kenne mich in diesem Thema noch nicht gut aus. Am besten werde ich mir demnächst, wenn das erste Jahr meiner Selbstständigkeit vorüber ist, einen Jahresabschluss machen lassen.