Bleiben Sie informiert! Mit dem Jahreswechsel 2024/2025 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die die Finanzbuchhaltung betreffen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und bieten praktische Tipps für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
1. Jahressteuergesetz 2024 – Änderungen im Überblick
Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 22. November 2024 verabschiedet und bringt rund 130 Einzelmaßnahmen mit sich. Diese Änderungen reagieren nicht nur auf EU-Vorgaben und aktuelle Rechtsprechung, sondern korrigieren auch redaktionelle Fehler und klären offene Fachfragen. Zu den relevanten Neuerungen gehören unter anderem Erleichterungen für kleinere Unternehmen und spezifische Anpassungen im Bereich der Umsatzsteuer.
2. Digitalisierung der Buchhaltung: Die elektronische Betriebsprüfung (euBP)
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Betriebsprüfung (euBP) Pflicht. Unternehmen müssen dabei Daten aus der Finanzbuchhaltung digital und strukturiert an die Finanzbehörden übermitteln.
Seit 2023 mussten schon Entgeltdaten elektronisch übermittelt werden, währenddessenn die Übermittlung von Finanzbuchhaltungsdaten bis Ende 2024 freiwillig blieb.
Befreiungen von der Pflicht zur euBP sind bis längstens Ende 2026 möglich, zum Beispiel wenn kein geeignetes Softwareprogramm vorliegt.
3. Bürokratieabbau durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV
Das 4. Bürokratieentlastungsgesetz tritt ebenfalls am 1. Januar 2025 in Kraft und bringt wesentliche Erleichterungen, darunter:
- Verkürzte Aufbewahrungsfristen: Besonders relevant für ältere Buchhaltungsunterlagen.
- Digitale Steuerbelege: Einführung einheitlicher Standards zur digitalen Verarbeitung.
Diese Maßnahmen sollen Kosten senken und dabei Prozesse vereinfachen. Obschon bleibt die Herausforderung für die Finanzbuchhaltung 2025, bestehende Systeme entsprechend anzupassen.
4. Wachstumschancengesetz: Liquidität und Bürokratieabbau
Das Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken, indem es Bürokratie abbaut und finanzielle Spielräume schafft.
Kernpunkte:
- Verbesserte Abschreibungsregelungen.
- Vereinfachte steuerliche Verfahren.
Dieses Gesetz verknüpft sich eng mit der Einführung der E-Rechnung, die künftig für B2B-Geschäfte verbindlich wird.
5. E-Rechnung: Pflicht und Chancen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung Pflicht für den B2B-Bereich. Unternehmen profitieren von:
- Schnelleren Zahlungsprozessen.
- Reduzierten Fehlerquoten.
- Einem einheitlichen Format für den Rechnungsaustausch.
Tipp: Beginnen Sie nicht desto Trotz frühzeitig mit der Umstellung Ihrer Rechnungsprozesse, um Übergangsfristen effektiv zu nutzen.
6. Wirtschaftsidentifikationsnummer: Ein neuer Standard
Mit der Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.) erhalten Unternehmen eine eindeutige Kennung für die Kommunikation mit Behörden.
Zeithorizont: Die Vergabe der W-IdNr. startete am 1. November 2024 und erfolgt schrittweise. Unternehmen müssen zunächst keine eigenen Schritte einleiten – die Zuteilung erfolgt automatisch.
7. DSGVO und Buchhaltung
Die DSGVO bleibt eine zentrale Herausforderung, insbesondere im Hinblick auf die Speicherung personenbezogener Daten. Die Buchhaltung steht oft im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Praktischer Ansatz: Verwenden Sie die entsprechenden Funktionen in SAP Business One für nicht mehr benötigte Daten, ohne gegen gesetzliche Fristen zu verstoßen.