Anschaffungskosten – häufig abgekürzt als AHK – sind die Kosten, die entstehen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Sie setzen sich zusammen aus dem Netto-Kaufpreis abzüglich Preisnachlässen und zuzüglich aller notwendigen Nebenkosten, wie Transport, Montage oder Zölle.

Bedeutung in SAP Business One
In SAP Business One sind die Anschaffungskosten insbesondere im Bereich der Anlagenbuchhaltung relevant. Sie bilden die Basis für die Aktivierung eines Anlagegutes und bestimmen die Grundlage für dessen Abschreibung über die Nutzungsdauer.
Funktionen und Umsetzung
- Anschaffungskosten bei Aktivierung eines Anlageguts:
- Bei der Neuanlage eines Vermögensgegenstands wird der AHK-Wert im entsprechenden Feld erfasst.
- Das System speichert diesen Betrag als Grundlage für die Berechnung von Abschreibungen und Restbuchwert.
- Sachkonten für AHK:
- In der Kontenzuweisung (Finanzwesen > Anlagenbuchhaltung > Kontenzuweisung) kann ein spezielles Sachkonto für Anschaffungskosten definiert werden.
- Beispiel im SKR 03: Konto 0700 Maschinen, Konto 0890 Betriebs- und Geschäftsausstattung.
- Teilabgänge und AHK:
- Bei Teilabgängen von Anlagegütern kann das Feld für AHK angepasst werden.
- Dies erlaubt eine präzisere Abbildung des tatsächlichen Vermögenswerts im System.
- Mehrstückanlagen und AHK:
- Wird ein Anlagegut mit mehreren Einheiten (z.B. 10 Computer) angelegt, erfolgt die AHK-Bewertung pro Stück, die Gesamt-AHK ergibt sich durch Multiplikation.
- AHK in der Artikelverwaltung:
- Bei Artikeln, die als Anlagegüter verwendet werden (z.B. Maschinen im Eigenbetrieb), kann der AHK-Wert auch aus dem Artikelstamm übernommen werden.
Beispiel zur AHK-Berechnung
Ein Unternehmen kauft eine Maschine:
- Kaufpreis: 25.000 €
- Rabatt: 2.500 €
- Transportkosten: 4.000 €
AHK = 25.000 € – 2.500 € + 4.000 € = 26.500 €
Die Buchung in SAP Business One erfolgt z.B. über:
Soll: 0700 Maschinen 26.500 € Haben: 1600 Verbindlichkeiten 26.500 €
Besondere Fälle
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
- Güter mit AHK unter bestimmten Grenzen (z.B. < 800 € netto) können direkt als Aufwand verbucht werden.
- Nachträgliche Anschaffungskosten:
- Diese erhöhen den Buchwert des Anlageguts (z.B. Einbau neuer Komponenten) und müssen nachträglich manuell zugebucht werden.
- Nicht zu AHK gehörende Kosten:
- Finanzierungskosten, Skonto, rein freiwillige Nebenkosten – sie sind nicht Bestandteil der AHK.