19 Nov.

Belegarchivierung  

Belegarchivierung  

Unter Belegarchivierung versteht man die - meist automatische – Ablage von Dokumenten. Dabei ist es wichtig, dass diese Dokumente gemäß der GDPdU-Verordnung unveränderbar (revisionssicher) aufbewahrt werden. Externe Dokumente (z.B. Lieferantenrechnungen), die per Post eintreffen, werden in der Regel gescannt und damit digitalisiert. 

 

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