Latente Steuern (engl. deferred taxes) bezeichnen zeitlich versetzte Steuerverpflichtungen oder Steueransprüche, die aus Differenzen zwischen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnermittlung entstehen. Diese werden nicht unmittelbar bei der Entstehung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt steuerlich wirksam.

Im SAP Business One handelt es sich bei latenten Steuern um Steuerbeträge, die im Rahmen von Transaktionen berücksichtigt, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. Die Funktion dient insbesondere der korrekten bilanziellen Abbildung und Steuerabgrenzung.
Funktion in SAP Business One
Die Verwaltung latenter Steuern in SAP Business One ist von der verwendeten Lokalisierung abhängig. Nicht alle Länder-Versionen des Systems unterstützen diese Funktion. In den Lokalisierungen für Finnland, Norwegen, Panama, Schweden und die Niederlande ist die Funktion nicht verfügbar.
Eine besondere Relevanz haben latente Steuern in folgenden Ländern:
- Costa Rica
- Frankreich
- Guatemala
- Italien
- Mexiko
- Südafrika
- Spanien
Technische Besonderheiten
Ab SAP Business One Version 2007 A SP01 besteht in unterstützten Lokalisierungen die Möglichkeit, die Verarbeitung von Wechselkursdifferenzen für latente Steuern zu aktivieren. Wichtiger Hinweis: Nach der ersten Verarbeitung entsprechender Transaktionen kann diese Funktion nicht mehr deaktiviert werden. Standardmäßig ist sie bei neuen oder bestehenden Firmen nicht aktiviert.
Verwandte Steuerfunktionen
Latente Steuern stehen in Zusammenhang mit einer Vielzahl anderer Steuerfunktionen in SAP Business One, u. a.:
- Steuerkennzeichen: Grundlage für die Ermittlung der Umsatzsteuer, unabhängig von Sachkonten.
- Steuersätze: Anpassbar über Steuersatz-Historie pro Steuerkennzeichen.
- Steuerkonten: Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten werden pro Steuerkennzeichen definiert.
- Reverse-Charge-Verfahren: Abbildung der Steuerschuldumkehr bei innergemeinschaftlichen Leistungen.
- Pflichtangaben auf Rechnungen: Spezifische Textfelder zur Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben.
- Quellensteuer: Unterschiedliche Ausprägungen mit landesspezifischer Aktivierung.
- Steuerberichte: Detaillierte Berichte zur Unterstützung der Steuererklärung.
- Automatische Umsatzsteuer in Journalbuchungen: Systemunterstützung zur korrekten Steuerbuchung.
Hinweise zur Anwendung
Die Konfiguration und Nutzung latenter Steuern sowie verwandter Funktionen sollte in enger Abstimmung mit einem Steuerberater erfolgen. Fehlerhafte Einstellungen können erhebliche bilanziellen und steuerlichen Konsequenzen nach sich ziehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind latente Steuern?
Latente Steuern sind Steuerbeträge, die nicht sofort fällig werden, sondern aufgrund von Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden.
In welchen Ländern unterstützt SAP Business One latente Steuern?
Diese Funktion ist z. B. in Costa Rica, Frankreich, Guatemala, Italien, Mexiko, Südafrika und Spanien verfügbar, nicht jedoch in Finnland, Norwegen, Panama, Schweden und den Niederlanden.
Kann die Wechselkursdifferenzverarbeitung für latente Steuern rückgängig gemacht werden?
Nein. Einmal aktiviert und nach der ersten Transaktion verwendet, kann diese Funktion nicht mehr deaktiviert werden.
Wie sind latente Steuern in SAP Business One technisch eingebunden?
Sie sind Teil der erweiterten Steuerfunktionen und können in unterstützten Lokalisierungen über das Steuerkennzeichen-Management und Wechselkursfunktionen aktiviert werden.
Warum ist ein Steuerberater bei der Einrichtung empfohlen?
Die korrekte Konfiguration von Steuerkennzeichen, Steuerkonten und Berichtsfunktionen ist komplex und erfordert steuerrechtliches Fachwissen.
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