8 Mai

Mehrwertsteuerbefreit (SAP Business One)

Beschreibt die Gegenstände, für die keine Mehrwertsteuer gezahlt werden muss.

1. Definition

Mehrwertsteuerbefreite Umsätze sind Lieferungen oder Dienstleistungen, die nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Dies kann sowohl für Inlands-, EU- als auch Drittlandsgeschäfte gelten.


E-Rechnung in Deutschland: So setzen Sie die Pflicht mit SAP Business One um

2. Steuerstatus in SAP Business One

Der Steuerstatus eines Geschäftspartners bestimmt, ob er mehrwertsteuerbefreit ist:

  • Inland pflichtig: Umsatzsteuerpflichtig innerhalb des eigenen Landes
  • EU-Erwerb: Innergemeinschaftliche Lieferungen, ggf. steuerbefreit bei gültiger UID-Nummer des Geschäftspartners
  • Drittland befreit: Steuerbefreiung bei Geschäftspartnern außerhalb der EU

3. Auswirkungen auf Belege

  • Bei mehrwertsteuerbefreiten Geschäftspartnern wird keine Umsatzsteuer auf Belegen ausgewiesen.
  • Die Steuerberechnung entfällt, sofern der Steuerstatus des Geschäftspartners auf „befreit“ gesetzt ist.
  • Die Auswahl des Steuerkennzeichens im Register Einkauf oder Verkauf beeinflusst die korrekte Journalbuchung nicht direkt.

4. Steuerkennzeichen

  • Spezielle Steuerkennzeichen werden für mehrwertsteuerbefreite Umsätze verwendet.
  • Ein Steuerkennzeichen kann als nicht abzugsfähig definiert und mit einem entsprechenden Konto verknüpft werden.

5. Steuerstatus in den Stammdaten

  • In den Geschäftspartnerstammdaten wird der Steuerstatus definiert, der die automatische Auswahl des Steuerkennzeichens in Belegen beeinflusst.
  • Beispiel: Bei steuerpflichtigem Status wird das Steuerkennzeichen A2 automatisch ausgewählt, sofern keine anderen Voreinstellungen vorhanden sind.

6. Steuerberichte und gesetzliche Anforderungen

  • In Steuerberichten werden mehrwertsteuerbefreite Umsätze gesondert ausgewiesen.
  • Die korrekte Erfassung ist entscheidend für die Umsatzsteuervoranmeldung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

7. Besonderheiten bei internationalen Geschäften

Innergemeinschaftliche Lieferungen

  • Unternehmen können bei innergemeinschaftlichen Lieferungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein.
  • Voraussetzung: Eine gültige UID-Nummer des Kunden.

Drittlandsgeschäfte

  • Bei Geschäftspartnern mit Sitz in Drittländern kann der Steuerstatus ebenfalls „befreit“ sein.

8. Artikelstammdaten

  • In den Artikelstammdaten kann ein spezifisches Steuerkennzeichen hinterlegt werden.
  • Für Artikel mit ermäßigten Steuersätzen (z. B. 7% oder 5%) muss das entsprechende Steuerkennzeichen manuell eingetragen werden, da standardmäßig 19% voreingestellt ist.

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