Beschreibt die Gegenstände, für die keine Mehrwertsteuer gezahlt werden muss.
1. Definition
Mehrwertsteuerbefreite Umsätze sind Lieferungen oder Dienstleistungen, die nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Dies kann sowohl für Inlands-, EU- als auch Drittlandsgeschäfte gelten.

2. Steuerstatus in SAP Business One
Der Steuerstatus eines Geschäftspartners bestimmt, ob er mehrwertsteuerbefreit ist:
- Inland pflichtig: Umsatzsteuerpflichtig innerhalb des eigenen Landes
- EU-Erwerb: Innergemeinschaftliche Lieferungen, ggf. steuerbefreit bei gültiger UID-Nummer des Geschäftspartners
- Drittland befreit: Steuerbefreiung bei Geschäftspartnern außerhalb der EU
3. Auswirkungen auf Belege
- Bei mehrwertsteuerbefreiten Geschäftspartnern wird keine Umsatzsteuer auf Belegen ausgewiesen.
- Die Steuerberechnung entfällt, sofern der Steuerstatus des Geschäftspartners auf „befreit“ gesetzt ist.
- Die Auswahl des Steuerkennzeichens im Register Einkauf oder Verkauf beeinflusst die korrekte Journalbuchung nicht direkt.
4. Steuerkennzeichen
- Spezielle Steuerkennzeichen werden für mehrwertsteuerbefreite Umsätze verwendet.
- Ein Steuerkennzeichen kann als nicht abzugsfähig definiert und mit einem entsprechenden Konto verknüpft werden.
5. Steuerstatus in den Stammdaten
- In den Geschäftspartnerstammdaten wird der Steuerstatus definiert, der die automatische Auswahl des Steuerkennzeichens in Belegen beeinflusst.
- Beispiel: Bei steuerpflichtigem Status wird das Steuerkennzeichen A2 automatisch ausgewählt, sofern keine anderen Voreinstellungen vorhanden sind.
6. Steuerberichte und gesetzliche Anforderungen
- In Steuerberichten werden mehrwertsteuerbefreite Umsätze gesondert ausgewiesen.
- Die korrekte Erfassung ist entscheidend für die Umsatzsteuervoranmeldung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
7. Besonderheiten bei internationalen Geschäften
Innergemeinschaftliche Lieferungen
- Unternehmen können bei innergemeinschaftlichen Lieferungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein.
- Voraussetzung: Eine gültige UID-Nummer des Kunden.
Drittlandsgeschäfte
- Bei Geschäftspartnern mit Sitz in Drittländern kann der Steuerstatus ebenfalls „befreit“ sein.
8. Artikelstammdaten
- In den Artikelstammdaten kann ein spezifisches Steuerkennzeichen hinterlegt werden.
- Für Artikel mit ermäßigten Steuersätzen (z. B. 7% oder 5%) muss das entsprechende Steuerkennzeichen manuell eingetragen werden, da standardmäßig 19% voreingestellt ist.
Netting in SAP Business One: Was die Versino Financial Suite anders macht
Wenn ein Geschäftspartner sowohl Kunde als auch Lieferant ist, klingt das nach einer komfortablen Situation. Man kennt sich, man vertraut ...
Summen- und Saldenliste in SAP Business One: Was die Versino Financial Suite anders macht — und warum das beim Steuerberater auffällt
Die Summen- und Saldenliste gehört zu den ältesten Berichten der Buchhaltung. Jedes Buchhaltungsprogramm hat sie, und SAP Business One selbst ...
Versino Financial Suite Version 05.2026: Was sich geändert hat
Version 05.2026 der Versino Financial Suite bringt zwei Neuerungen, die direkt auf Zeitverlust und Systemgrenzen zielen, die in der täglichen ...
E-Rechnung 2026: Vom Empfang zur Versandpflicht — was der Mittelstand jetzt klären muss
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes B2B-Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können — unabhängig vom Umsatz. Anderthalb Jahre ...
Leistungsbeschreibung in der E-Rechnung: Wie viel Detail muss wirklich hinein?
Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung verschiebt den Fokus weg vom bloßen PDF hin zu strukturierten Daten. Besonders spürbar wird das ...
Verifactu in Spanien: die neue Rechnungsstellungspflicht
Spanische Unternehmen stehen vor einem Wendepunkt in ihrer digitalen Buchhaltung. Das Königliche Dekret 1007/2023 und die Verordnung HAC/1177/2024 verpflichten nahezu ...