Beschreibt die Gegenstände, für die keine Mehrwertsteuer gezahlt werden muss.
1. Definition
Mehrwertsteuerbefreite Umsätze sind Lieferungen oder Dienstleistungen, die nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Dies kann sowohl für Inlands-, EU- als auch Drittlandsgeschäfte gelten.

2. Steuerstatus in SAP Business One
Der Steuerstatus eines Geschäftspartners bestimmt, ob er mehrwertsteuerbefreit ist:
- Inland pflichtig: Umsatzsteuerpflichtig innerhalb des eigenen Landes
- EU-Erwerb: Innergemeinschaftliche Lieferungen, ggf. steuerbefreit bei gültiger UID-Nummer des Geschäftspartners
- Drittland befreit: Steuerbefreiung bei Geschäftspartnern außerhalb der EU
3. Auswirkungen auf Belege
- Bei mehrwertsteuerbefreiten Geschäftspartnern wird keine Umsatzsteuer auf Belegen ausgewiesen.
- Die Steuerberechnung entfällt, sofern der Steuerstatus des Geschäftspartners auf „befreit“ gesetzt ist.
- Die Auswahl des Steuerkennzeichens im Register Einkauf oder Verkauf beeinflusst die korrekte Journalbuchung nicht direkt.
4. Steuerkennzeichen
- Spezielle Steuerkennzeichen werden für mehrwertsteuerbefreite Umsätze verwendet.
- Ein Steuerkennzeichen kann als nicht abzugsfähig definiert und mit einem entsprechenden Konto verknüpft werden.
5. Steuerstatus in den Stammdaten
- In den Geschäftspartnerstammdaten wird der Steuerstatus definiert, der die automatische Auswahl des Steuerkennzeichens in Belegen beeinflusst.
- Beispiel: Bei steuerpflichtigem Status wird das Steuerkennzeichen A2 automatisch ausgewählt, sofern keine anderen Voreinstellungen vorhanden sind.
6. Steuerberichte und gesetzliche Anforderungen
- In Steuerberichten werden mehrwertsteuerbefreite Umsätze gesondert ausgewiesen.
- Die korrekte Erfassung ist entscheidend für die Umsatzsteuervoranmeldung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
7. Besonderheiten bei internationalen Geschäften
Innergemeinschaftliche Lieferungen
- Unternehmen können bei innergemeinschaftlichen Lieferungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein.
- Voraussetzung: Eine gültige UID-Nummer des Kunden.
Drittlandsgeschäfte
- Bei Geschäftspartnern mit Sitz in Drittländern kann der Steuerstatus ebenfalls „befreit“ sein.
8. Artikelstammdaten
- In den Artikelstammdaten kann ein spezifisches Steuerkennzeichen hinterlegt werden.
- Für Artikel mit ermäßigten Steuersätzen (z. B. 7% oder 5%) muss das entsprechende Steuerkennzeichen manuell eingetragen werden, da standardmäßig 19% voreingestellt ist.
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