11 Apr.

AfA-Tabelle

Die AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) ist eine amtliche Übersicht, in der die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern festgelegt ist. Sie bildet die Grundlage für die lineare Abschreibung von Anlagegütern im Steuerrecht nach § 7 EStG.


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Zweck und Anwendung:

  • Dient der gleichmäßigen Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts.
  • Wird bei der Ermittlung der jährlichen Abschreibungsbeträge im Rahmen der Einkommensteuer und in der Buchhaltung eingesetzt.
  • Die Werte in der AfA-Tabelle gelten unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer im Unternehmen.

Beispiele für Nutzungsdauern:

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer
Laptop / PC / Drucker 3 Jahre
Handy / Smartphone 5 Jahre
PKW / Registrierkasse 6 Jahre
Büromöbel 13 Jahre
Bürocontainer 10 Jahre

Arten der Abschreibung:

  • Lineare AfA: Gleichmäßige Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer, auf Basis der AfA-Tabelle.
  • Sofortabschreibung: Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis zu 800 € netto.
  • Sammelabschreibung (Pool): Für Güter von 250,01 € bis 1.000 € netto, Abschreibung über fünf Jahre zu je 20 %.
  • Außergewöhnliche AfA: Z. B. bei technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung, etwa durch Brand oder Leerstand.

Praxisbeispiele:

  • Laptop: 1.800 €, AfA-Dauer: 3 Jahre → 600 € jährlich.
  • PKW: 25.000 €, AfA-Dauer: 6 Jahre → 4.166 € jährlich, monatsgenau anzusetzen.

Rechtsgrundlage und Bereitstellung: Die amtlichen AfA-Tabellen werden vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben und stehen branchenspezifisch zur Verfügung. Die AfA-Tabelle AV gilt für allgemein verwendbare Anlagegüter.

Wichtige Änderungen (seit 2018):

  • GWG-Grenzen angehoben: Sofortabschreibung bis 800 €, Poolabschreibung bis 1.000 €.
  • Wirtschaftsgüter bis 250 € können direkt als Betriebsausgabe verbucht werden.

Hinweis: Die Netto-Beträge sind maßgeblich für die Abschreibungsart – unabhängig von der Umsatzsteuerpflicht.


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