8 Mai

Benutzeraufgabe (SAP Business One)

Eine Benutzeraufgabe beschreibt im SAP Business One System die konkrete Aktivität oder Aktion, die ein Anwender ausführt, wobei ihre Ausführung stets von der zugewiesenen Benutzerberechtigung abhängt.


SAP Business One Finance Schulung

Benutzeraufgaben stehen immer in direktem Zusammenhang mit den eingerichteten Berechtigungen. Deshalb steuern die Berechtigungen im Detail, ob ein Benutzer Dokumente oder Stammdaten anzeigen, anlegen oder aktualisieren darf. Außerdem greifen Berechtigungsprüfungen bei vielen typischen Arbeitsabläufen, zum Beispiel beim Anzeigen eines Cockpit-Widgets für Offene Ausgangsrechnungen im Bereich Finanzwesen. Ebenso setzen das Anlegen und Verwalten von Cockpit-Vorlagen sowie das Veröffentlichen oder Entfernen solcher Vorlagen spezielle administrative Berechtigungen voraus. Darüber hinaus benötigen auch Konfigurationstätigkeiten, wie das Angeben oder Neudefinieren eines Kartendienstes über das Fenster „Allgemeine Einstellungen“ beziehungsweise über die Kartendienste, passende Berechtigungen. Im SAP Business One Web Client beeinflusst die Berechtigung zusätzlich, ob Benutzer nur lesen oder auch schreiben dürfen; wird der Web Client durch den Superuser in den schreibgeschützten Modus versetzt, können Anwender zwar Listenansichten, Detailansichten und Analyse-Apps aufrufen, jedoch keine Daten anlegen oder ändern. Dennoch bleiben allgemeine Funktionen wie das Filtern von Daten, das Sichern neuer Ansichten oder Kacheln, die Nutzung verknüpfter Listenansichten sowie Freigabeoptionen als Benutzeraufgaben verfügbar, solange sie keine Datenänderung bewirken.

Eine Benutzeraufgabe beschreibt die inhaltliche Tätigkeit des Anwenders, während die Benutzerberechtigung steuert, ob diese Tätigkeit überhaupt ausgeführt werden darf. Daher sind Benutzeraufgaben nur für Personen zugänglich, die über die jeweils erforderlichen Berechtigungen verfügen. Folglich definieren Benutzeraufgaben das „Was“ der Anwenderaktion, während Berechtigungen das „Darf ich das?“ regeln.

 


 

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