Ein Umsatzsteuerkennzeichen (z. B. USt-IdNr. in Deutschland, UID in Österreich) ist eine eindeutige Kennung für Unternehmen, die innerhalb der EU am umsatzsteuerlichen Waren- oder Dienstleistungsverkehr teilnehmen.
Zweck:
- Identifikation: Dient der eindeutigen Erkennung von Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten.
- Abwicklung: Essentiell für umsatzsteuerliche Vorgänge wie Rechnungen, Voranmeldungen und Zollformalitäten.
- Kontrolle: Ermöglicht Steuerbehörden die Überwachung von Vorgängen und die Bekämpfung von Steuerbetrug.
Pflicht:
Alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in der EU liefern oder beziehen, benötigen ein Umsatzsteuerkennzeichen, auch jene unter der Kleinunternehmerregelung.
Aufbau:
Die Kennzeichen bestehen aus einer Länderkennung (z. B. „DE“ für Deutschland) und einer Zahlenkombination.
Beantragung:
Das Umsatzsteuerkennzeichen wird bei der zuständigen Steuerbehörde beantragt. Die genauen Verfahren unterscheiden sich je nach Land.
Bedeutung:
- Rechnungslegung: Ohne gültiges Kennzeichen keine korrekten Rechnungen.
- Vorsteuerabzug: Nur mit gültigem Kennzeichen möglich.
- Zollformalitäten: Unerlässlich für grenzüberschreitende Lieferungen.
- Steuervorteile: Unternehmen ohne Kennzeichen sind von Umsatzsteuervergünstigungen ausgeschlossen.
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