5 Dez

Umsatzsteuervoranmeldung – USt-VA

In Deutschland ist es Pflicht für alle Unternehmen, auf seine Waren, Produkte und Dienstleistungen zusätzlich zum eigenen Verkaufspreis die Umsatzsteuer (Vorsteuer) zu erheben. Nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) muss der Unternehmer, die so erhobenen Beträge an das Finanzamt abführen.

Viele Unternehmen müssen monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.  Damit weisen sie u. a. die bereits gezahlte Umsatzsteuer aus und müssen diese an die Steuerbehörden abzuführen. Gegebenenfalls erhalte sie über diesen Prozess eine Erstattung, wenn ein Vorsteuerüberschuss vorliegt.

 

 

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