Die Verfahrensdokumentation sorgt für den Nachweis, bezgl. der Erfüllung bestimmter Anforderung des Fiskus und Staates. Dies betrifft die digitalisierte Verarbeitung von Dokumenten. Es muss demnach nach den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB), der Abgabenordnung (AO) und den GoBD gehandelt werden.
Der Zweck der Verfahrensdokumentation besteht darin, für die Echtheit und Unveränderbarkeit der Buchhaltungsunterlagen während ihres kompletten Lebenszyklus zu sorgen.

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