Der Jahresabschluss eines Unternehmens gewährt eine Gesamtschau über alle Gewinne und Verlust des vergangenen Geschäftsjahres. Das Instrument der betrieblichen Buchführung liefert so Auskunft über den finanziellen Status einer Firma.
Was gehört zum Jahresabschluss
Für kleinere Unternehmen gilt, sofern sie nicht der Pflicht zur Buchhaltung unterliegen, dass eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Jahresabschluss ausreicht.
Gehört das Unternehmen zum Beispiel zu der Größenordnung der Kapitalgesellschaften, ist es notwendig mindestens eine Bilanz und eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erstellen. Hierzu gehören:
- Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG)
- Kapitalgesellschaft & Co. (AG & Co. KG, GmbH & Co. KG, UG & Co. KG )
Abhängig von der Typisierung und Größe kann noch ein Anhang und ein Lagebericht notwendig werden.
Funktion des Jahresabschlusses
Ein Jahresabschluss soll zum einen informieren und zum anderen die Grundlage für Zahlungen zu liefern. Zu letzterem können Steuern gehören, aber auch Beteiligungen und Dividenden. Aus den im Abschluss enthaltenen Informationen lassen sich Strategien und Konsequenzen für die Zukunft ableiten.
Die Pflicht zum Abschluss
Die grundsätzliche Pflicht zum Jahresabschluss, soweit es Deutschland betrifft, ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Zusätzlich greifen noch andere Gesetze. Dazu gehören das Publizitätsgesetz oder Einkommenssteuergesetz. Auch gibt es unterschiedliche Regularien, die bestimmte Rechtsformen und Regularien betreffen.
Internationale Anforderungen
Unternehmen, die international tätig sind, müssen eventuelle anderen oder/und zusätzlichen Anforderungen neben dem deutschen Jahresabschluss gerecht werden. So müssen Firmen, die auch in den USA tätig und unter Umständen börsennotiert sind, einen Abschluss nach US-GAAP ( United States Generally Accepted Accounting Principles ) vorlegen.
Liegen Konzernstrukturen, wird ein Jahresabschluss nach IFRS (International Financial Reporting Standards) notwendig.
Wie bereite ich meinen Jahresabschluss vor?
Vor der Erstellung des Jahresabschlusses muss man einiges vorbereiten:
Notwendige Unterlagen
Wichtig sind Vertragsunterlagen wie Handelsregisterauszug, Gesellschafter-, Leasing-, Miet- und Pachtverträge, Kreditverträge und Versicherungspolicen usw.
Außerdem Unterlagen wie Kopien von Rechnungen, Quittungen (Spenden?) etc.
Inventur
Bei der Inventur wird das Inventar festgestellt. Das sind alle Schulden und Vermögensgegenstände des Unternehmens.
Vollständige Buchhaltung
Nach dem Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“ müssen alle Buchungen und entsprechende Belege vorhanden sein. Dazu gehören auch die Abschreibungen, um die Wertminderung der Anlagen darzustellen.
Offene Forderungen
Forderungen, die noch offen sind, werden bezüglich des Risikos eines Forderungsausfalls bewertet und als Einzelwertberichtigung gebucht.
Rücklagen
Rücklagen (gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige) müssen eingestellt werden.
So setzt sich ein Jahresabschluss zusammen
Die laufende Buchführung eines Unternehmens liefert die Basis für den Jahresabschluss. Damit ist Art Zusammenfassung der Buchhaltung auf Jahresbasis inklusive des Inventars.