Gerät ein Unternehmen in wirtschaftlich schwieriges Fahrwasser, ist es die erste und oberste Aufgabe der Unternehmensführung den Geldfluss oder auch Cash Flow im Auge zu behalten.
Was genau ist der „Cash Flow“ ?
Der „Cash Flow“ – auch Kassenzufluss im Deutschen – ist Betrag, der den Unterschied zwischen den Geldzu- und Geldabflüssen einer Periode bezeichnet. Dabei zählen aber nur echte Geldbewegungen, also keine kalkulierten. Deshalb gilt z.B. eine Rechnung im „Cash Flow“ erst, wenn diese gezahlt ist.
„Cash Flow“ als Kennziffer
Ein „Cash Flow“ ist vor allem eine Kennziffer für den Geldfluss in einem Unternehmen. Ein positiver „Cash Flow“ heißt, dass mehr Geld in das Unternehmen fließt als heraus. Dadurch bleibt das Unternehmen „zahlungsfähig“, also das Gegenteil von insolvent. Diese „Zahlungsfähigkeit“, auch Liquidität, bezieht sich nicht nur auf die Finanzierung des alltäglichen Betriebs, sondern kann auch für andere Investitionen einbezogen werden. Eine gute Basis für Verhandlungen mit Banken oder Investoren.
Weniger gut: „Cash Loss“
Weniger gut ist die Basis hierfür, wenn das Unternehmen einen „negativen Cash Flow“ hat. In diesem Fall spricht man von einem „Cash Loss“. Das passiert unter anderem schnell mal, wenn z.B. im September ein Projekt abgerechnet wird und die Zahlung aber erst im Oktober eingeht. Dann kann es dazu kommen, dass der Saldo der Geldbewegungen im September ins Negative rutscht. Allerdings sind dies Fälle, die das Geschäft nicht wesentlich beeinträchtigen und können sogar häufig vermieden werden. Hat das Unternehmen allerdings eine generelle Tendenz zum „Cash Loss“, der sich mehr steigert, denn mindert, dann kann es nicht mehr lange dauern bis das Unternehmen insolvent geht.
Wie berechnet man den „Cash Flow“?
Die eine ist die indirekte Berechnung. Bei dieser wird jeder Ertrag und jede Aufwendung aus dem Jahresüberschuss berechnet, bei welchen kein Geld fließt. Das können z.B. die Entnahmen aus Rücklagen oder aktivierte Eigenleistungen sein. Aber auch die Auflösung von Wertberichtigungen oder die Bestandserhöhungen an Erzeugnissen werden als „nicht zahlungswirksame“ Erträge im Unternehmen gerechnet. Anwendungen sind in diesem Fall z.B. Abschreibungen oder Bestandsminderungen an Erzeugnissen.
Die andere Art ist die direkte Berechnung. Bei dieser werden die zahlungswirksamen, aber betriebsnotwendigen Aufwendungen von den zahlungswirksamen, aber betriebsnotwendigen Erträgen abgezogen. Zahlungswirksam heißt hier, dass das Geld im „Fluss“ ist. Das können im Fall der Erträge z.B. Umsatzerlöse, Kapitaleinlagen oder Kreditaufnahmen sein. Aufwendungen bezeichnen hier gezahlte Löhne, andere Zahlungen oder Investitionen, sowie Kredittilgungen. Obwohl die direkte Variante die Einfachere ist, wird sie seltener angewendet, da die entsprechenden Daten z.B. für Banken oft nicht verfügbar sind.
Zu diesen Varianten kann der „Cash Flow“ auch in einzelnen Bereichen des Unternehmens berechnet werden, wie z.B. der „operative Cash Flow“, der die Bewegungen aus der Finanzierungs- und der Investitionstätigkeit anzeigt.
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