E-Rechnungen International: Unterschiede und globale Entwicklungen
1 Okt

E-Rechnungen International: Unterschiede und globale Entwicklungen

Die Einführung von E-Rechnungen schreitet zwar weltweit voran, doch die gesetzlichen Anforderungen variieren dabei stark von Land zu Land. Unternehmen, die international agieren, müssen sich jedoch unbedingt mit den spezifischen Vorgaben der jeweiligen Märkte auseinandersetzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und die Vorteile der Digitalisierung auch voll auszuschöpfen. Tatsächlich gibt es Unterschiede in den gesetzlichen Anforderungen für E-Rechnungen in verschiedenen Ländern und dabei globale Entwicklungen unterschiedlicher Art.

Einführungszeitpunkt: Wann wird die E-Rechnung verpflichtend?

Der Zeitpunkt, ab dem Unternehmen E-Rechnungen verwenden müssen, unterscheidet sich weltweit erheblich. Einige Länder haben die Einführung zwar bereits abgeschlossen, während andere jedoch noch in den Startlöchern stehen.

  • Deutschland: Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen für B2B-Transaktionen verwenden, wobei sie bis 2027 Übergangsregelungen nutzen können.
  • Frankreich: Seit 2020 stellen Unternehmen im öffentlichen Sektor zwar E-Rechnungen aus, aber ab 2024 beginnt die schrittweise Einführung im B2B-Bereich.
  • Italien: Unternehmen in Italien müssen seit 2019 sowohl für alle B2B– als auch B2C-Transaktionen E-Rechnungen ausstellen.

Geltungsbereich: Welche Transaktionen sind betroffen?

Der Geltungsbereich unterscheidet sich jedoch auch je nach Land. Manche Länder beschränken die Pflicht auf bestimmte Unternehmensgrößen oder Branchen, während andere bereits umfassendere Regelungen eingeführt haben.

  • Deutschland: Die Regelung gilt jedoch ausschließlich für inländische B2B-Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen.
  • Italien: Hier müssen Unternehmen sowohl B2B- als auch B2C-Transaktionen elektronisch abwickeln.
  • Spanien: Großunternehmen sowie bestimmte Branchen sind verpflichtet, E-Rechnungen zu nutzen.

Technische Standards: Einheitliche Formate?

Auch die technischen Standards für E-Rechnungen unterscheiden sich, obwohl die EU die Norm EN 16931 als Basis verwendet. Allerdings haben viele Länder zusätzliche Vorgaben entwickelt.

  • Deutschland: Unternehmen verwenden entweder die Formate XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.
  • Italien: Italien setzt auf das landesspezifische FatturaPA-Format, das stark an die Anforderungen der Steuerbehörden angepasst ist.

Übermittlungswege: Wie versenden Unternehmen E-Rechnungen?

Die Vorgaben für den Versand von E-Rechnungen sind länderspezifisch geregelt, sodass einige Länder flexible Übermittlungswege zulassen, während andere eine strengere Handhabung vorschreiben.

  • Deutschland: Es gibt aktuell keine spezifischen Vorgaben zum elektronischen Übermittlungsweg, sodass Unternehmen Flexibilität genießen.
  • Italien: Alle Unternehmen müssen allerdings E-Rechnungen über das staatliche System Sistema di Interscambio (SDI) versenden.
  • Frankreich: Frankreich plant jedoch die Einführung der zentralen Plattform Chorus Pro, um den Versand von E-Rechnungen zu standardisieren.

Meldepflichten: Steuerbetrug verhindern

Die Einführung von E-Rechnungen soll in vielen Ländern dazu beitragen, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Dabei variieren die Meldepflichten allerdings stark.

  • Deutschland: Unternehmen werden zukünftig Meldesysteme nutzen, um so Betrug zu verhindern.
  • Italien: Unternehmen übermitteln die Rechnungsdaten jedoch in Echtzeit an die Steuerbehörden.
  • Spanien: Bestimmte Unternehmen verwenden dafür das Immediate Information Supply (SII)-System, um Echtzeitdaten zu übermitteln.

Ausnahmen und Übergangsregelungen

Viele Länder bieten jedoch Ausnahmen und Übergangsregelungen an, um kleineren Unternehmen die Umstellung zu erleichtern.

  • Deutschland: Für Kleinbetragsrechnungen und steuerfreie Umsätze gelten bis 2027 Übergangsregelungen.
  • Frankreich: Unternehmen führen die E-Rechnung schrittweise ein, wobei kleinere Unternehmen bis 2027 Zeit haben.
  • Italien: Kleinstunternehmen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht befreit.

Länder mit bestehender E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich

Einige LEinige Länder haben bereits umfassende E-Rechnungspflichten für den B2B-Bereich eingeführt. Besonders hervorzuheben sind:

Vereinigte Staaten: Die Business Payment Coalition (BPC) startete ein landesweites Pilotprojekt, um die Akzeptanz von elektronischen Rechnungen, Zahlungen und Überweisungsdaten zu erhöhen.änder haben bereits umfassende E-Rechnungspflichten für den B2B-Bereich eingeführt. Besonders hervorzuheben sind:

Italien: Seit 2019 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen verwenden.

Lateinamerika: Länder wie Brasilien, Argentinien und Mexiko haben seit Jahren Regelungen zur E-Rechnungspflicht eingeführt.

Asien: Länder wie Südkorea und Indien setzen auf E-Rechnungen für B2B-Transaktionen.

Naher Osten: In Saudi-Arabien ist die elektronische B2B-Rechnungsstellung seit Ende 2021 verpflichtend. Auch Ägypten hat seit 2021 eine Verpflichtung für B2B-Rechnungen eingeführt, die im Jahr 2022 auf B2C-Rechnungen ausgeweitet wurde.

Australien und Neuseeland: Australien führt von 2023 bis 2025 schrittweise eine verpflichtende B2B-Rechnungsstellung ein. Neuseeland hat im April 2023 Änderungen zur Unterstützung der elektronischen Rechnungsstellung und zur Übernahme des paneuropäischen Rahmens Peppol implementiert.

  • Italien: Seit 2019 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen verwenden.
  • Lateinamerika: Länder wie Brasilien, Argentinien und Mexiko haben seit Jahren Regelungen zur E-Rechnungspflicht eingeführt.
  • Asien: Länder wie Südkorea und Indien setzen auf E-Rechnungen für B2B-Transaktionen.

Zukunft: Länder mit geplanter E-Rechnungspflicht

Während einige Länder bereits elektronische Rechnungen im B2B-Bereich vorschreiben, planen andere, diese in den kommenden Jahren ebenfalls einzuführen:

  • Belgien: Unternehmen müssen ab Januar 2026 E-Invoices ausstellen.
  • Dänemark: Bis Juli 2026 wird die Pflicht in zwei Phasen umgesetzt.
  • Polen: Ab Februar 2026 müssen Unternehmen dann flächendeckend elektronische Rechnungen nutzen.
  • Deutschland und Frankreich: Beide Länder planen jedoch, die E-Rechnungspflicht bis 2027 vollständig einzuführen.

Harmonisierung der E-Rechnungen in weiter Ferne?

Die Einführung von E-Rechnungen zeigt weltweit unterschiedliche Fortschritte. Länder wie Italien und Brasilien haben bereits umfassende Systeme implementiert, während Deutschland und Frankreich noch an ihren Regelungen arbeiten. Langfristig strebt die EU jedoch eine Harmonisierung der Anforderungen an, um den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern. Allerdings bleiben die Systeme vorerst uneinheitlich, da jedes Land eigene Prioritäten setzt und unterschiedlich schnell entwickelt.

Für international agierende Unternehmen bleibt es aber unerlässlich, sich frühzeitig auf die länderspezifischen Regelungen einzustellen und ihre Systeme anzupassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und Prozesse effizient zu gestalten.

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