Anwender von SAP Business One müssen ab Februar 2023 auf den neuen ELSTER Rich Client (ERiC) in der Version 37.2.6.0 umsteigen, um die Umsatzsteuervoranmeldung 2023 übermitteln zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine neue Iteration des ELSTER Add-ons für SAP Business One 10.0 zur Verfügung gestellt. Das brandneue ELSTER-Add-on für SAP Business One steht ab sofort zum Download bereit.
Das SAP Business One Elster Add-On
Als Softwarehersteller ist SAP dafür verantwortlich, das Elster-Add-on als Standard an seine Kunden auszuliefern. Dieses ermöglicht die sachgerechte Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen. Die Einhaltung dieses Verfahrens hat unter anderem den Vorteil, dass die Rechtssicherheit durch stets aktuelle Zertifikate gewährleistet ist.
Die Installation und Konfiguration verläuft reibungslos, und auch länderspezifische Zuordnungsregeln oder Meldungen können berücksichtigt und entsprechend ausgewiesen werden. Danach erfolgt die Berechnung der Mehrwertsteuer übergreifend für jede Position und für jede Transaktion automatisch.
Ein SAP Business Anwender kann die Elster-Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch erstellen (entweder monatlich oder vierteljährlich) und gleichzeitig den Umsatzsteuerbericht für seine Unterlagen ausdrucken und ablegen.
Neun ELSTER Version sofort anwenden
Die Elster-Behörde hat die Version ERiC 37.2.6.0 zur Verfügung gestellt, die die Überarbeitungen zur Umsetzung für das Jahr 2023 enthält. Unternehmen, die ihre UST-Voranmeldung für Januar 2023 im Februar 2023 einreichen müssen, müssen entweder diese ERiC-Version bzw. neues ELSTER Add-On oder eine neuere Version verwenden. Alternativ kann man ausschließlich den Steuerbericht verwenden und die Daten manuell in das übertragene Elster-Portal eingeben, wenn der Steuerbericht nicht verfügbar ist.
Die Finanzämter in ganz Deutschland beteiligen sich an der Initiative ELSTER (ELektronische STeuerERklärung). Über diesen Dienst, der allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Arbeitgebern zur Verfügung steht, können verschiedene Steuererklärungen, Anträge (u. a. auf Fristverlängerung, Einspruch oder Adressänderung) und Bescheide elektronisch an die zuständigen Finanzbehörden übermittelt werden. Der Umfang des Dienstes wird ständig erweitert und auch regelmäßig aktualisiert.
Bevor Sie ELSTER für die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen nutzen, müssen Sie gemäß § 6 der Steuerdatenübermittlungsverordnung eine Teilnahmeerklärung in Papierform beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Teilnahmeerklärung steht Ihnen im Rahmen des Add-ons ELSTER-Integration im PDF-Format zur für Verfügung.