Die außerplanmäßige Abschreibung erfasst unvorhergesehene und nicht regelmäßig eintretende Wertminderungen von Vermögensgegenständen, die über die planmäßige Abschreibung hinausgehen. Sie wird vorgenommen, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt und dient der realitätsnahen Abbildung der Unternehmensvermögenslage.

Typische Ursachen:
- Unfälle oder Totalschäden (z. B. zerstörter Firmenwagen)
- Technischer Verschleiß oder wirtschaftlicher Wertverlust (z. B. veraltete Maschinen)
- Forderungsausfälle bei uneinbringlichen Kundenforderungen
- Kursverluste bei Finanzanlagen
- Verdorbene oder entwertete Lagerbestände
Betroffene Vermögensarten:
- Anlagevermögen: Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzanlagen
- Umlaufvermögen: Forderungen, Vorräte, Wertpapiere (strenges Niederstwertprinzip)
Rechtliche Grundlagen:
- HGB (§ 253): Differenzierung zwischen planmäßiger und außerplanmäßiger AfA
- EStG (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3): Maßstab ist der Teilwert – also der geschätzte Marktwert
- IFRS: IAS 36 regelt den Werthaltigkeitstest (Impairment), IAS 16 und IAS 38 die Anwendung auf Anlagegüter
- UGB (Österreich): § 204 UGB enthält entsprechende Regelungen für das Anlagevermögen
Verbuchung:
- Erfolgswirksam über das Konto „außerplanmäßige Abschreibungen“
- In der Kostenrechnung ggf. als kalkulatorische Wagnisse behandelt
Besonderheiten in SAP Business One:
- Erfassung über manuelle Abschreibung mit Auswahl der Art „Außerplanmäßige AfA“
- Keine automatische Regelung – manueller Beleg erforderlich
Wertaufholung:
- IFRS: Wertaufholung möglich, wenn Abschreibungsgründe entfallen
- HGB: Verbot der Wertaufholung bei Anlagevermögen
Beispiel: Eine Maschine wird bei einem Produktionsunfall stark beschädigt. Der Zeitwert sinkt dauerhaft unter den Buchwert. In SAP Business One wird eine außerplanmäßige Abschreibung erfasst. Der Buchwert wird reduziert, um die tatsächliche Werthaltigkeit korrekt darzustellen.