Die Dauerfristverlängerung ist eine steuerrechtliche Regelung in Deutschland, die es Unternehmen erlaubt, die Frist zur Abgabe der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat zu verlängern.

Ausführliche Erklärung/Beschreibung:
In SAP Business One wird die Dauerfristverlängerung nicht als eigene Funktion oder Einstellung abgebildet, sondern sie beeinflusst den organisatorischen Ablauf der Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Gestaltung der Buchungsperioden. Unternehmen, die eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragt und genehmigt bekommen haben, müssen sicherstellen, dass ihre internen Prozesse, insbesondere das Berichtswesen und das Fristenmanagement, entsprechend angepasst sind.
Die zeitliche Verschiebung der Meldefrist betrifft vor allem die steuerlichen Auswertungen und die fristgerechte Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung über entsprechende Add-ons oder integrierte Schnittstellen (z.B. ELSTER-Anbindung).
Einbindung in Geschäftsprozesse:
- Finanzwesen: Anpassung von Fristen für steuerliche Meldungen
- Berichtswesen: Fristgerechte Erstellung der UVA auf Basis der verlängerten Fristen
- Compliance: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch korrekte Abbildung der Fristen im Geschäftsablauf
Relevante Module und Funktionen:
- Finanzwesen
- Berichtswesen / gesetzliche Meldungen
- Kalender- und Fristenmanagement
Konkrete Anwendungsbeispiele:
- Ein Unternehmen mit monatlicher UVA erhält durch die Dauerfristverlängerung zusätzliche Zeit und reicht die Voranmeldung für Januar erst Ende März ein.
- In SAP Business One wird der Buchungszeitraum offen gehalten, bis die UVA erstellt ist, wobei das Fälligkeitsdatum über das Geschäftsjahr hinaus definiert sein kann.
Schlüsselmerkmale/Wichtige Aspekte:
- Erfordert Antrag beim Finanzamt und rechtzeitige Zahlung der Sondervorauszahlung (bei monatlicher Abgabe)
- Keine direkte Funktion in SAP B1 – organisatorische Umsetzung erforderlich
- Wichtig für die korrekte Planung von Perioden und Fristen