22 März

Gelangensbestätigung

Die Gelangensbestätigung ist ein Nachweisdokument, das bei innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU verwendet wird. Sie dient dem Nachweis, dass die Ware tatsächlich in das Bestimmungsland gelangt ist und ist Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung solcher Lieferungen.


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Rechtsgrundlage:

  • § 17a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).

Funktion und Bedeutung:

  • Bestätigung, dass die Ware vom Lieferland in das Bestimmungsland innerhalb der EU verbracht wurde.
  • Voraussetzung für die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung.
  • Ohne diesen Nachweis kann das Finanzamt die Steuerbefreiung verweigern.

Pflichtangaben:

  • Name und Anschrift des Abnehmers.
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware.
  • Ort und Monat des Erhalts der Ware im Bestimmungsland.
  • Ausstellungsdatum der Bestätigung.
  • Unterschrift des Abnehmers (bei elektronischer Übermittlung optional).

Form der Gelangensbestätigung:

  • Keine gesetzlich vorgeschriebene Form.
  • Kann aus mehreren Dokumenten bestehen, z. B. Lieferschein oder Rechnung mit ergänzenden Angaben.

Aufbewahrungspflicht:

  • Die Gelangensbestätigung muss 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Alternativen zum Nachweis:

  • Speditionsnachweise.
  • Transportdokumente.

Sammelbestätigungen:

  • Bei regelmäßigen Lieferungen an denselben Abnehmer ist eine Sammelbestätigung zulässig.
  • Sie fasst mehrere Lieferungen zusammen.

Zusammenfassung:

Die Gelangensbestätigung ist ein zentrales Dokument zum Nachweis steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen. Sie schützt Unternehmen vor steuerlichen Nachforderungen und stellt sicher, dass die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt sind.


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