Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist mit der Bilanz der wesentliche Teil des Jahresabschlusses in der externen Rechnungslegung.
Dabei listet sie die Erträge und Aufwände des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum auf und zeigt den Erfolg als Unterschiedsbetrag. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung kann dabei nach zwei Verfahren abgewickelt werden:
- dem Gesamtkostenverfahren, 275 Abs. 2 HGB, oder
- dem Umsatzkostenverfahren, 275 Abs. 3 HGB.
Der Begriff Gewinn- und Verlustrechnung kommt in diesem Blog vor
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