Ein innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet den steuerpflichtigen Einkauf von Waren durch ein Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Er ist Teil des sogenannten Bestimmungslandprinzips, bei dem die Umsatzsteuer im Land des Käufers anfällt.

Grundlagen:
- Ein innergemeinschaftlicher Erwerb steht immer einer innergemeinschaftlichen Lieferung gegenüber.
- Die Lieferung erfolgt im Ursprungsland steuerfrei, die Steuerpflicht entsteht im Bestimmungsland.
- Voraussetzungen: Lieferung muss im Bestimmungsland ankommen (Gelangensbestätigung) und der Käufer muss seine gültige USt-IdNr. nachweisen (Erwerbervoraussetzung).
Steuerliche Behandlung:
- Umsatzsteuerpflicht im Land des Käufers (Bestimmungsland).
- Ausweis in der Umsatzsteuervoranmeldung (z. B. Kennzahl 89 für Erwerbssteuer, Kennzahl 61 für Vorsteuer).
- Vorsteuerabzug nach nationalem Steuerrecht möglich.
Buchhalterische Erfassung:
- Erwerbsbemessungsgrundlage (Rechnungsbetrag des Lieferanten).
- Erfassung des Steuerbetrags separat in den Buchungen.
- Keine Verrechnung von Steuer und Vorsteuer im Buchungssatz – separate Ausweisung erforderlich.
Beispiel:
Ein deutsches Unternehmen bezieht eine Maschine von einem belgischen Lieferanten. Die Lieferung erfolgt steuerfrei. In Deutschland wird der Erwerb steuerpflichtig behandelt. Der Betrag wird in der Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet und gleichzeitig als Vorsteuer geltend gemacht.
Umsetzung in SAP Business One:
- Abbildung über den Einkaufsbuchungskreislauf (Bestellung, Wareneingang, Eingangsrechnung).
- Wareneingang erhöht den Lagerbestand und spricht das Wareneingangs-Verrechnungskonto (We/Re-Konto) an.
- Eingangsrechnung gleicht das We/Re-Konto aus und erfasst die Verbindlichkeit sowie die Vorsteuer.
- Kontenfindung muss entsprechend konfiguriert sein (Erwerbssteuerkonto, Vorsteuerkonto).
- Eingangsrechnungen können in Fremdwährung erfasst werden.
Wichtige Hinweise:
- Innergemeinschaftliche Erwerbe müssen separat ausgewiesen werden – keine Nettoverrechnung.
- Die korrekte buchhalterische Abbildung ist Voraussetzung für steuerliche Konformität.
- Die ERP-seitige Unterstützung erfolgt über die systemische Struktur von Belegen, Kontenfindung und Berichterstattung.
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