
Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragssteuer auf den Gewinn juristischer Personen – insbesondere Kapitalgesellschaften – und wird auf Basis des zu versteuernden Unternehmensgewinns erhoben.
Im Gegensatz zur Einkommensteuer für natürliche Personen zahlen Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Diese wird in SAP Business One nicht direkt als Steuerfunktion verwaltet, sondern ergibt sich aus der Ertragslage, die in der Buchhaltung abgebildet wird.
In SAP Business One erfolgt keine automatische Berechnung oder Verwaltung der Körperschaftsteuer als integrierte Steuerart wie bei der Umsatzsteuer. Stattdessen basiert die Ermittlung auf der Auswertung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), insbesondere über Kennzahlen wie EBIT (Gewinn vor Zinsen und Steuern) und EBT (Gewinn vor Steuern).
Die relevanten Sachkonten – etwa für Zinsaufwendungen, Abschreibungen und Betriebserträge – können über die Registerkarte „Buchhaltung“ in Belegen nachvollzogen werden. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in der Regel durch externe Steuerberatung, basierend auf den Buchhaltungsdaten aus SAP Business One.
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