9 Jun

Reverse-Charge-Verfahren

Findet ein Produktverkauf oder ein Verkauf von Dienstleistungen statt, ist es normalerweise die Pflicht des Unternehmens, das leistet auch die Umsatzsteuer abzuführen.  Manchmal kehrt sich das Verhältnis jedoch dahin gehend um, dass der Empfänger der Leistung für die Zahlung der Umsatzsteuer zuständig ist. Beim Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) darf also das Unternehmen, das die Leistung erbringt, nur den Nettopreis berechnen.

Reverse Charge wird oft angewandt, wenn eine Leistung oder Produkt von einem Unternehmen aus dem Ausland bezogen werden. Manchmal ist das Verfahren bei Geschäften innerhalb Deutschlands sogar vorgeschrieben.

 


 

Anlagenbuchhaltung_Software

Buchhaltung erklärt: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Jedes Unternehmen in Deutschland ist umsatzsteuerpflichtig. Das heißt, es muss bei Verkäufen die bei Verkäufen erhobene Steuer an das Finanzamt ...
SAP-Business-One-Lagermanagement

Lagermanagement mit SAP Business One

In der heutigen dynamischen Geschäftswelt spielt das Lagermanagement eine entscheidende Rolle. Es ist das Herzstück eines jeden Unternehmens, das physische ...
Elster SAP Business One 2023

ELSTER Add-On for SAP Business One 2023

Anwender von SAP Business One müssen ab Februar 2023 auf den neuen ELSTER Rich Client (ERiC) in der Version 37.2.6.0 ...
Wird geladen …