Der Vorsteuerabzug erlaubt es vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen, die auf Eingangsrechnungen gezahlte Umsatzsteuer mit der eigenen Umsatzsteuerschuld zu verrechnen und vom Finanzamt zurückzufordern.

Ausführliche Erklärung/Beschreibung:
Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ermöglicht Unternehmen, die Umsatzsteuer auf erhaltene Leistungen – die sogenannte Vorsteuer – als durchlaufenden Posten zu behandeln. Dadurch wird vermieden, dass Unternehmen die Umsatzsteuer tragen; sie wird letztlich nur vom Endverbraucher bezahlt. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Die gezahlte Vorsteuer wird im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung von der vereinnahmten Umsatzsteuer abgezogen. Ergibt sich daraus ein Überschuss der Vorsteuer, wird dieser Betrag vom Finanzamt erstattet. Andernfalls muss das Unternehmen die Differenz an das Finanzamt abführen.
Einbindung in Geschäftsprozesse
Der Vorsteuerabzug betrifft alle Bereiche der Beschaffung und Buchhaltung. Eingangsrechnungen müssen korrekt erfasst und archiviert werden, damit die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Die Verbuchung erfolgt typischerweise im Rahmen der Finanzbuchhaltung über spezielle Vorsteuerkonten in SAP Business One.
Versino Financial Suite
Die Versino Financial Suite für SAP Business One unterstützt den Vorsteuerabzug, indem sie die Erfassung und Buchung von Vorsteuerbeträgen bei Eingangsrechnungen automatisiert und vereinfacht. Das Add-on sorgt dafür, dass der Vorsteuerabzug korrekt und fehlerfrei verbucht wird, entlastet den manuellen Abgrenzungsprozess und gewährleistet die DATEV-konforme Buchhaltung. Die Schnellerfassung von Eingangsrechnungen und die automatisierte Rechnungsabgrenzung stellen sicher, dass die gezahlte Umsatzsteuer mit der eigenen Umsatzsteuerschuld optimal verrechnet werden kann, sodass der Vorsteuerabzug reibungslos funktioniert.
Relevante Module und Funktionen
- Finanzbuchhaltung
- Einkauf
- Umsatzsteuervoranmeldung
Konkrete Anwendungsbeispiele
- Ein Unternehmen kauft Büromaterial für 1.000 € netto zuzüglich 190 € Umsatzsteuer. Die 190 € werden als Vorsteuer geltend gemacht.
- Eine Dienstleistung für 500 € netto mit 95 € Umsatzsteuer wird in der Buchhaltung mit Vorsteuerabzug verbucht.
Schlüsselmerkmale/Wichtige Aspekte:
- Nur bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen anwendbar
- Rechnung muss alle Pflichtangaben enthalten (z. B. USt-ID, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung)
- Privatpersonen und Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt
- Vorsteuer kann nur für unternehmerische Zwecke geltend gemacht werden
- Teilweise Abzugsfähigkeit bei gemischt genutzten Gütern
Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Ausgaben:
- Nicht abziehbar: z. B. Geschenke über der Freigrenze, nicht geschäftlich veranlasste Bewirtung
- Teilweise abziehbar: gemischt genutzte Fahrzeuge oder Immobilien – anteilige Vorsteuer
Rechnungsanforderungen
Damit der Vorsteuerabzug anerkannt wird, müssen Rechnungen bestimmte Pflichtangaben enthalten:
- vollständiger Name und Adresse von Aussteller und Empfänger
- Rechnungsdatum
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang der Dienstleistung
- Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag
Vorteile/Nutzen (optional):
Der Vorsteuerabzug entlastet Unternehmen von der Umsatzsteuerlast und verbessert die Liquidität durch Rückerstattungen durch das Finanzamt.
Best Practices/Hinweise zur Verwendung (optional):
- Alle Eingangsrechnungen vollständig und korrekt erfassen
- Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht abgeben
- Sorgfältige Dokumentation bei gemischt genutzten Gütern
Zielgruppe:
Buchhalter, Finanzverantwortliche, Unternehmensgründer, SAP-Berater
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