Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland für alle inländischen B2B-Unternehmen die Empfangspflicht für strukturierte elektronische Rechnungen. Kein Aufschub, kein Übergangszeitraum für den Empfang – wer heute noch nicht empfangsbereit ist, handelt nicht mehr gesetzeskonform. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das: Das Thema E-Rechnung ist kein Projekt für morgen. Es ist eine bereits laufende gesetzliche Pflicht.
WeiterlesenFrankreich E-Rechnung 2026: Was Unternehmen mit französischer Steuernummer jetzt wissen müssen
Ab dem 1. September 2026 tritt in Frankreich ein umfassendes E-Rechnungsmandat in Kraft. Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die in Frankreich ansässig sind oder dort eine Umsatzsteuer-Registrierung besitzen.
WeiterlesenDie E-Invoicing-Vorschriften in Europa
Elektronische Rechnungsstellung ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern wird in vielen europäischen Ländern zur gesetzlichen Pflicht. Angetrieben durch Initiativen wie ViDA (VAT in the Digital Age) der EU, entsteht ein Flickenteppich nationaler Vorgaben mit zunehmend verbindlichem Charakter. Für Unternehmen – insbesondere im Mittelstand – bedeutet das: Der Übergang von papierbasierten oder PDF-Rechnungen hin zu strukturierten, maschinenlesbaren E-Rechnungen ist nicht mehr optional, sondern regulatorische Notwendigkeit
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