Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland für alle inländischen B2B-Unternehmen die Empfangspflicht für strukturierte elektronische Rechnungen. Kein Aufschub, kein Übergangszeitraum für den Empfang – wer heute noch nicht empfangsbereit ist, handelt nicht mehr gesetzeskonform. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das: Das Thema E-Rechnung ist kein Projekt für morgen. Es ist eine bereits laufende gesetzliche Pflicht.
WeiterlesenFrankreich E-Rechnung 2026: Was Unternehmen mit französischer Steuernummer jetzt wissen müssen
Ab dem 1. September 2026 tritt in Frankreich ein umfassendes E-Rechnungsmandat in Kraft. Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die in Frankreich ansässig sind oder dort eine Umsatzsteuer-Registrierung besitzen.
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