Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes B2B-Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können — unabhängig vom Umsatz. Anderthalb Jahre später hat sich die Diskussion verschoben: Statt um die reine Gesetzeslage geht es im Frühjahr 2026 um die konkrete Anwendung, um Fehlervermeidung und um die nächste Stufe der Versandpflicht. Wer im Mittelstand jetzt nicht nachsteuert, riskiert ab 2027 einen Onboarding-Stau bei IT-Dienstleistern und im schlimmsten Fall den Verlust des Vorsteuerabzugs.
WeiterlesenE-Rechnung im Mittelstand: Die Uhr läuft
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland für alle inländischen B2B-Unternehmen die Empfangspflicht für strukturierte elektronische Rechnungen. Kein Aufschub, kein Übergangszeitraum für den Empfang – wer heute noch nicht empfangsbereit ist, handelt nicht mehr gesetzeskonform. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das: Das Thema E-Rechnung ist kein Projekt für morgen. Es ist eine bereits laufende gesetzliche Pflicht.
WeiterlesenFrankreich E-Rechnung 2026: Was Unternehmen mit französischer Steuernummer jetzt wissen müssen
Ab dem 1. September 2026 tritt in Frankreich ein umfassendes E-Rechnungsmandat in Kraft. Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die in Frankreich ansässig sind oder dort eine Umsatzsteuer-Registrierung besitzen.
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