Die Pauschalwertberichtigung (PWB) ist ein Instrument der Bilanzierung, mit dem das allgemeine Ausfallrisiko von Kundenforderungen berücksichtigt wird. Im Gegensatz zur Einzelwertberichtigung (EWB), bei der konkrete Forderungen geprüft und ggf. abgewertet werden, stellt die PWB eine pauschale Rückstellung für schwer kalkulierbare Ausfälle dar – etwa bei zahlreichen Kleinforderungen.
Auch wenn SAP Business One keine spezifische Funktion für Pauschalwertberichtigungen bietet, lässt sich die PWB ordnungsgemäß manuell abbilden. Durch strukturierte Analyse des Forderungsbestands und gezielte Journalbuchungen kann das allgemeine Ausfallrisiko buchhalterisch korrekt berücksichtigt werden – im Einklang mit HGB und steuerrechtlichen Vorgaben.

Anwendung in SAP Business One:
SAP Business One bietet keine automatische Funktion zur Durchführung von Pauschalwertberichtigungen, jedoch lassen sich diese manuell über Journalbuchungen abbilden. Die Grundlage hierfür ist eine entsprechende Auswertung des Netto-Forderungsbestands.
Typisches Vorgehen:
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Berechnungsgrundlage ermitteln:
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Forderungsbestand (Debitorenkonten) zum Bilanzstichtag analysieren
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Umsatzsteuer herausrechnen (da PWB nur auf Netto-Werte anwendbar ist)
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Durchschnittliche Ausfallquote (z. B. 1–3 %) auf Basis vergangener Jahre ermitteln
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Manuelle Buchung in SAP Business One:
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Neubildung der PWB:
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Minderung oder Auflösung:
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SKR 03 Kontenbeispiele:
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0996 / 0997: Pauschalwertberichtigung (je nach Restlaufzeit)
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2730: Erträge aus PWB-Auflösung
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5450: Aufwand für Wertberichtigungen
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Belegbuchung:
Die PWB wird als Journalbuchung über Finanzwesen > Buchungen > Journalbuchung manuell erfasst.
Eine Vorkontierung mit Excel oder Query-Abfrage kann die Berechnungsbasis unterstützen.
Praxisbeispiel (Neubildung PWB):
Ein Unternehmen hat 200.000 € Nettoforderungen. Es rechnet mit einem pauschalen Ausfall von 1 %.
→ PWB = 2.000 €
Wichtige Hinweise:
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Die Umsatzsteuer darf erst bei tatsächlichem Forderungsausfall berichtigt werden (§ 17 UStG).
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Eine Kombination von PWB und EWB ist zulässig: Erst Einzelbewertung auffälliger Debitoren, dann PWB auf den bereinigten Restbestand.
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Zum Jahresabschluss ist die PWB regelmäßig anzupassen – entweder durch Neubildung oder Auflösung.