Eine Phantomrechnung ist kein standardisierter Belegtyp in SAP Business One, sondern bezeichnet sinngemäß einen Beleg ohne unmittelbare Auswirkung auf Lager oder Hauptbuch ,z. B. ein Entwurf, eine Gutschrift ohne Mengenbuchung oder eine Abrechnung eines Phantomartikels.

Ausführliche Erklärung/Beschreibung:
Der Begriff wird nicht offiziell verwendet, kann aber je nach Kontext auf folgende SAP Business One Konzepte angewendet werden:
- Entwürfe: Belege im Entwurfsstatus erzeugen keine Buchungen und können als „phantomartig“ gelten, da sie zwar existieren, aber keine finanziellen Auswirkungen haben.
- Gutschrift ohne Mengenbuchung: Gutschriften, die nur eine finanzielle Korrektur (z. B. Preisnachlass) ohne Warenrücknahme bewirken, haben ebenfalls keinen physischen Bezug.
- Phantomartikel: In Produktionsstücklisten verwendete Artikel, die nicht gelagert oder gebucht werden. Rechnungen, die sich auf solche Komponenten beziehen, können missverständlich als „Phantomrechnung“ bezeichnet werden.
Einbindung in Geschäftsprozesse:
Diese „Phantom“-Konzepte finden Anwendung in der Produktionsplanung, im Reklamationsmanagement und in Genehmigungsprozessen (Entwürfe). Sie dienen zur Strukturierung, Prüfung oder Nachverfolgung, ohne unmittelbare Wirkung auf Lager oder Finanzbuchhaltung.
Relevante Module und Funktionen:
- Produktion (Phantomartikel)
- Finanzbuchhaltung (Gutschriften, Journalbuchungen)
- Vertrieb und Einkauf (Belegentwürfe)
Konkrete Anwendungsbeispiele:
- Ein Entwurf einer Rechnung wird zur Freigabe gespeichert, hat aber noch keine Buchwirkung.
- Ein Preisnachlass wird über eine Gutschrift ohne Warenbewegung erfasst.
- Ein Produktionsauftrag löst die Komponenten eines Phantomartikels auf, ohne diesen selbst zu buchen.
Schlüsselmerkmale/Wichtige Aspekte:
- Keine direkte Auswirkung auf Lager oder Buchhaltung
- Nützlich für Planung, Genehmigung oder Strukturierung
- Keine offizielle Bezeichnung im SAP Business One-System
Zielgruppe:
Buchhaltung, Produktionsplanung, SAP-Key-User