
Die unentgeltliche Wertabgabe, im Einkommensteuerrecht als Entnahme bezeichnet, ist ein steuerlicher Begriff für Vorgänge, bei denen ein Unternehmer Wirtschaftsgüter seines Betriebs für private, betriebsfremde Zwecke verwendet. Da diese Vorgänge nicht zu betrieblichen Einnahmen führen, aber das Betriebsvermögen mindern, müssen sie steuerlich korrigiert werden, um eine ungerechtfertigte Minderung des Gewinns zu verhindern. Gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 EStG werden Entnahmen mit dem Teilwert angesetzt und dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Man unterscheidet drei Arten: Die Sachentnahme (z.B. ein Händler nimmt eine Ware aus dem Lager für sich privat), die Nutzungsentnahme (z.B. die private Nutzung des Firmenwagens) und die Leistungsentnahme (z.B. ein Handwerker renoviert sein Privathaus mit betrieblichem Personal und Material). Diese Vorgänge müssen sorgfältig dokumentiert und im Rahmen des Finanzmanagements in SAP Business One verbucht werden. Spezielle Auswertungen für den Steuerberater, die alle Entnahmen auflisten, können durch Add-ons wie die Versino Financial Suite erstellt werden.
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