8 Apr.

Stornobeleg (SAP Business One)

Ein Stornobeleg ist ein automatisch erstellter Beleg in SAP Business One, der durch die Stornierung eines ursprünglichen Belegs generiert wird. Dieser Prozess ist insbesondere relevant für Belege, die Journalbuchungen erzeugen. Die Stornierung kann vollständig oder zeilenweise erfolgen und ist nicht umkehrbar.


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Funktionalität und Besonderheiten:

  • Stornierungen werden über das Kontextmenü mit „Abbrechen/Stornieren“ ausgelöst.

  • Der stornierte Originalbeleg erhält den Status „Storniert“, der zugehörige Stornobeleg erhält eine neue Belegnummer.

  • Quellbelege (z. B. Kundenauftrag) werden bei vollständiger Stornierung wieder auf „Offen“ gesetzt.

  • Die Einstellung „Stornierte Belege und Stornobelege in Berichten anzeigen“ bestimmt, ob diese Belege in Auswertungen berücksichtigt werden.

  • Bei Buchhaltungsbelegen erfolgt die Stornierung durch eine Generalumkehrbuchung (negatives Vorzeichen).

  • Für Gutschriften ohne Warenrückführung muss das Kontrollkästchen „Ohne Mengenbuchung“ gesetzt sein.

Versino Financial Suite

Die Versino Financial Suite verbessert den Stornobeleg-Prozess in SAP Business One deutlich. Sie automatisiert die Erstellung und Verwaltung von Stornobelegen, sorgt für eine schnellere und fehlerfreiere Stornierung von Belegen und integriert sich nahtlos in die Finanzbuchhaltung. Dadurch werden Nacharbeiten reduziert, Konten automatisch korrekt angepasst und sämtliche Vorgänge bleiben GoBD-konform und jederzeit nachvollziehbar. Die Versino Financial Suite vereinfacht und beschleunigt somit die Buchhaltungsprozesse insgesamt spürbar.

Einschränkungen:

  • Nur bestimmte Belegarten sind stornierbar (z. B. Verkaufs-/Einkaufsbelege).

  • Journalbuchungen, die nicht aus Belegen stammen, können storniert werden. Journalbuchungen, die aus Belegen generiert wurden, hingegen nicht.

  • Die Möglichkeit zur Stornierung ist zeitlich begrenzt durch die Einstellung „Maximale Anzahl an Tagen zur Stornierung“ (standardmäßig z. B. 30 Tage).

Besondere Szenarien:

  • Gutschrift zu 100 % kann auch die zugehörige Lieferung stornieren und den Kundenauftrag reaktivieren.

  • Belege im Genehmigungsprozess (Status „Ausstehend“) können storniert werden, dürfen danach aber nicht mehr hinzugefügt oder bearbeitet werden.

  • Positionen aus stornierten Belegen (z. B. durch den Beschaffungsassistenten erzeugt) können erneut verwendet werden.

 


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